Archive for the ‘Innenpolitik’ Category

3182: Der Osten Deutschlands ist rechter als der Westen.

Donnerstag, Dezember 17th, 2020

Manche Tatsachen mögen wir nicht und tendieren deswegen dazu, sie nicht gelten (zu) lassen (zu wollen). Mit solchen Fakten befasst sich die 1986 in Wismar geborene Schriftstellerin Anne Rabe (taz 9.12.20). Mich erinnert das an die Zeit meiner DDR-Forschung von 1975 bis 1990, wo meine fortschrittlichen Freunde mich immer fragten, warum ich solche negativen Dinge herausbekam. Sie haben sich m.E. nach 1990 bestätigt und bewahrheitet. Der total herrschende Autoritarismus der DDR ist bis heute die dominante Geisteshaltung. Anne Rabe kommt auf folgende Gegebenheiten zu sprechen:

1. Rechter als die Westdeutschen sind insbesondere die jungen Leute zwischen 14 – und 30 Jahren. Das ergibt die 10. Leipziger Autoritarismus-Studie (Langzeitstudie seit 2002).

2. Während im Westen nur 1,8 Prozent der Befragten eine rechtsautoritäre Diktatur befürworten, sind es im Osten 8,8 Prozent.

3. 43,9 Prozent der Ostdeutschen stimmen dem Satz zu: „Die Ausländer kommen nur hierher, um unseren Sozialstaat auszunutzen“ (Westen: 24,5 Prozent).

4. In Sachsen-Anhalt wurde die AfD 2016 nur deshalb die zweitstärkste Partei, weil die jungen Leute auf Grund der „Abwanderung“ deutlich in der Minderheit sind, sonst hätte die AfD gewonnen.

5. Ähnlich sah es bei den Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg aus.

6. Die heute noch jungen Menschen wurden um 1989 von Erwachsenen erzogen, die sich mit dem DDR-System arrangiert und dieses gestützt hatten.

7. Über die Fehler und Verbrechen der DDR herrschte nach 1989 vorzugsweise das große Schweigen.

8. Die jungen Leute von heute fühlen sich mit der DDR solidarisch.

9. Der extremistische AfD-Flügel um Björn Höcke hat die wirtschaftsliberale AfD abgelöst und zur Bedeutungslosigkeit verdammt.

10. Auf eine quasi automatische Verbesserung durch Wirtschaftswachstum können wir nicht hoffen, solange rechtsextreme Einstellungen von Generation zu Generation weitergegeben werden.

3181: Die Kölner Silvesternacht 2015

Mittwoch, Dezember 16th, 2020

Heike Haarhof hat 2020 in Bochum über die Berichterstattung zur Kölner Silvesternacht 2015 promoviert. In der taz (12./13.12.20) fasst sie ihre Ergebnisse zusammen:

1. Untersucht wurden 1.075 Artikel aus den sechs überregionalen Zeitungen „Neues Deutschland“, „taz“, „Süddeutsche Zeitung“, „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, „Die Welt“, „Bild“ und den fünf Regionalzeitungen „Kölner Stadtanzeiger“, „Kölnische Rundschau“, „Express“, „Rheinische Post“, „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“.

2. Die Täter vor dem und im Kölner Hauptbahnhof waren vorzüglich aus dem nordafrikanisch/arabischen Raum stammende junge Männer, die weithin unter Alkohol und Drogen standen, enthemmt und krawallbereit waren.

3. Unter den Augen einer unterbesetzten und heillos desorganisierten Kölner Polizei beklauten und schikanierten sie Passanten und Feiernde. Und sie belästigten hunderte von Frauen sexuell.

4. Den Journalisten, die darüber berichteten, wurden vorzugsweise zwei Vorwürfe gemacht: a) Sie hätten aus falsch verstandener „Political Correctness“ die Herkunft der Täter nicht genannt. b) Sie hätten sie auf Grund ihrer Herkunft diskriminiert.

5. Die Pressearbeit der Kölner Polizei war im Kern unsachgemäß.

6. Dem Publikum wurden keine Informationen vorenthalten, auch nicht über die mutmaßlichen Täter.

7. Der religiöse Hintergrund (etwa: „muslimisch“) spielte nur in 9,7 Prozent der Berichterstattung eine Rolle. In 84,4 Prozent wurde die mutmaßliche Herkunft genannt. In 52,5 Prozent der Aufenthaltsstatus („Flüchtling“).

8. Elf (11) Journalisten hat Heike Haarhoff persönlich interviewt.

9. Sie betonten: Ihre Hauptkriterien für die Berichterstattung seien professionelle Standards gewesen. Etwa Nachrichtenfaktoren.

10. Die Homogenität der mutmaßlichen Täter hinsichtlich des Alters, des Geschlechts und der Herkunft sei der Grund dafür gewesen, dass der Vorgang für wichtig erachtet worden sei und eine entsprechende Berichterstattung nach sich gezogen habe.

11. Die befragten Journalisten betonten, dass für sie berufsethische Normen (etwa der Pressecodex des Deutschen Presserats) und Persönlichkeitsrechte entscheidend seien.

12. Allein das Nennen der Herkunft einer Person stelle noch keine Diskriminierung dar.

13. In diesem Punkt ist der Pressecodex des Deutschen Presserats nach der Kölner Silvesternacht geändert worden.

14. Mittlerweile gilt, dass die Herkunft genannt werden darf, „wenn ein begründetes öffentliches Interesse vorliegt“.

3180: Herbert Kubicek: Internet auch für Alte

Mittwoch, Dezember 16th, 2020

Herbert Kubicek war von 1988 bis 2011 Professor für angewandte Informatik an der Universität Bremen. Heute ist er Wissenschaftlicher Direktor der Stiftung Digitale Chancen, die sich seit 2003 für Chancengleichheit aller Menschen im Internet einsetzt. Matthias Kreienbrink hat ihn für die SZ interviewt (16.12.20):

SZ: Wieso ist es so wichtig, dass auch Menschen im Alter von über 70 und darüber das Internet nutzen?

Kubicek: In der Altersforschung spricht man davon, dass ältere Menschen eine

geringere Selbstwirksamkeit

haben. Im jüngeren Alter hat man oft die Überzeugung, dass man Probleme schon bewältigen wird. Was für jüngere eine interessante Herausforderung sein kann, ist für Ältere das Gegenteil: Neues wird möglichst vermieden. Das Problem ist aber, dass die digitale Teilhabe inzwischen Voraussetzung für soziale Teilhabe ist,

ein fundamentales Recht.

Denken Sie nur mal an die jetzige Situation: Sich gerade etwas im Internet bestellen zu können, statt in einen Laden laufen zu müssen, ist schlicht Gesundheitsschutz. Immer mehr Angebote gibt es nur noch online. Den gelben Sack bestellen, digitale Sprechstunden, Terminvergabe bei Ämtern. Es geht hier also um existenstielle Teilhabe aller Menschen. Und dann noch mal besonders um die Exklusion der unteren Schichten, die gerade im Alter stark benachteiligt sind. Und es darf einfach nicht mehr vorkommen, dass ältere Menschen in Wohnheimen unter Quarantäne stehen und ihre Angehörigen noch nicht einmal per Video sehen können. Denn auch Einsamkeit macht krank.

3179: Humboldt-Forum am Nelson-Mandela-Platz 1

Mittwoch, Dezember 16th, 2020

Anlässlich der Eröffnung des Humboldt-Forums schlägt die Stiftung Zukunft Berlin vor, den Standort „Nelson-Mandela-Platz 1“ zu nennen. Damit würdige man einen der großen Streiter „gegen jede Form von Rassismus“. Die Namensgebung dürfe allerdings nicht „als Alibi für Überbleibsel kolonialen Denkens“ herhalten. Vielmehr sollte sie „Ansporn und Mahnung sein, diesen historischen, nationalen Ort von seinen Altlasten zu befreien und ihn in die Welt hinein zu öffnen“. Der Botschafter Nigerias hatte bereits 2019 um die Rückgabe der Benin-Bronzen aus dem Berliner Ethnologischen Museum gebeten. Dabei handelt es sich zum allergrößten Teil um Plündergut aus einer britischen Strafexpedition (KIR, SZ 15.12.20).

3177: Nord Stream 2 wird weitergebaut.

Sonntag, Dezember 13th, 2020

Die Gasleitung Nord Stream 2 wird weitergebaut. Das Schiff Fortuna verlegt einen 2,6 km langen Leitungsabschnitt der deutschen Wirtschaftszone. Alle Bautätigkeiten erfolgen im Einklang mit den Genehmigungen. Über weitere Arbeiten auf See werde später informiert. Die Ostsee-Verbindung ist weitgehend fertiggestellt (FAZ 12.12.20).

3176: Schmutziges Sommermärchen

Samstag, Dezember 12th, 2020

Es erhärtet sich der Verdacht, dass die Vergabe der Fußball-WM 2006 nach Deutschland mit unlauteren Mitteln erreicht wurde. Entsprechende Daten liegen der SZ und dem „Spiegel“ vor. Danach hat

Leo Kirch

gemeinsam mit der Schweizer Vermarktungsagentur CWL unter Geschäftsführer

Günter Netzer

und mit Wissen des DFB mit dubiosen Methoden Stimmenfang betrieben. Stimmberechtigte Fifa-Mitglieder aus Malta und der Karibik erhielten Provisionen für angebliche Beratungsdienste bei Eishockey-Rechten zugeschanzt. Gleichzeitig sorgte der DFB dafür, dass sich Kirch bei anderer Gelegenheit „eine goldene Nase“ verdienen konnte, wie es in einer Mail vom DFB hieß (SZ 12.12.20).

3175: Woelki zum Rücktritt aufgefordert

Freitag, Dezember 11th, 2020

Kirchenrechtler und Laien fordern den Kölner Kardinal Maria Woelki zum Rücktritt auf. Auslöser ist ein Bericht im „Kölner Stadtanzeiger“, wonach Woelki 2015 trotz Missbrauchsvorwürfen keine Untersuchung gegen einen ihm bekannten Priester in Düsseldorf eingeleitet hatte. Das Erzbistum Köln rechtfertigte das mit dem „sehr verschlechterten Gesundheitszustand“ des beschuldigten Priesters, der 2017 starb. Woelki: „Sollte ich im konkreten Fall Fehler gemacht haben, werden diese klar benannt und ich werde danach handeln.“ Gegen den Priester hätten Voruntersuchungen eingeleitet und der Fall hätte dem Apostolischen Stuhl in Rom gemeldet werden müssen. Inzwischen ist die Rede vom „Fall Woelki“. Zuständig dafür ist als dienstältester Bischof in der Kölner Kirchenprovinz, der Bischof von Münster, Felix Genn.

Das Opfer des Düsseldorfer Priesters hatte sich bereits 2010 beim Erzbistum Köln gemeldet. Er war im Kindergartenalter Ende der siebziger Jahre von dem beschuldigten Priester missbraucht worden. Das erfüllt offenbar den Straftatbestand des „schweren sexuellen Missbrauchs“ (§ 176 a StGB). Das Erzbistum Köln sprach dem Opfer 2011 „in Anerkennung des Leids“ eine Summe von 15.000 Euro zu.

„Woelki steht seit Wochen in der Kritik, nachdem er entschieden hatte, eine umfangreiche Studie zu Missbrauchsfällen unter Verschluss zu halten.“ (Christian Wernicke, SZ 11.12.20)

3174: Max Webers Religiosität

Donnerstag, Dezember 10th, 2020

In einem Brief vom 19. Februar 1909 schreibt Max Weber:

„Ich bin zwar religiös absolut ‚unmusikalisch‘ und habe weder Bedürfnis noch Fähigkeit, irgendwelche seelische Bauwerke religiösen Charakters in  mir zu errichten – das geht einfach nicht, resp. ich lehne es ab. Aber ich bin weder areligiös noch irreligiös. Ich empfinde mich auch in dieser Hinsicht als einen Krüppel, als einen verstümmelten Menschen, dessen inneres Schicksal es ist, sich dies ehrlich eingestehen zu müssen.“ (Ulrich Greiner, Die Zeit 26.11.20)

3173: Der Mini-Lockdown ist gescheitert.

Mittwoch, Dezember 9th, 2020

Ein Grund für die Schwierigkeiten, die wir gegenwärtig haben, liegt bei den widerborstigen Menschen, die sich nicht an die staatlichen Vorgaben und Appelle halten. Unverantwortlich. Einige verfahren nach der pubertären Logik, dass etwas unbedenklich sein muss, wenn es nicht verboten ist. Die Zahl der Neuinfektionen verharrt auf hohem Niveau, die Zahl der Patienten und Toten steigt, Intensivbetten werden knapp. Nach dem Prinzip Rasenmäher wurden Gastronomie, Kultureinrichtungen und Sportstätten geschlossen. Zugleich wurden Glühweinstände auf Bürgersteigen eröffnet, an denen sich Menschen und Viren tummeln. Busse und Bahnen sind zu manchen Zeiten übervoll. Im November gab es in Städten wie Düsseldorf und Bielefeld einen Wettbewerb um die günstigsten Angebote. Es bildeten sich Riesenschlangen. Nie war Ansteckung billiger zu haben. Immer finden viele eine Ausnahme für sich selbst. Die Gesellschaft zerfällt in Partikularitäten: Wir und Ihr, Stadt und Land, Home-Office gegen Präsenz-Job, Systemrelevanz gegen Gerade-nicht-so wichtig. Durch die hohe Inzidenz lässt sich die Ausbreitung nicht mehr nachvollziehen. Das Virus ist längst durch die Bevölkerungsschichten diffundiert (Werner Bartens; SZ 8.12.20).

Daraus folgt: Keine Lockerungen zu Weihnachten und Silvester! Ab sofort ein harter Lockdown mit Ausgangsbeschränkungen!

3172: Eine Quote ist gegen das Grundgesetz.

Montag, Dezember 7th, 2020

Der Professor für Strafrecht, Tonio Walter, der in Regensburg lehrt, überprüft, ob eine Quote mit dem Grundgesetz vereinbar ist:

1. Die fundamentale Gerechtigkeitsnorm ist der Artikel 3 GG: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Das ist auf ein Individuum, einen Menschen bezogen.

2. Deswegen hieß es im Feminismus früher: „Keine einzige Frau darf wegen ihres Geschlechts benachteiligt, kein Mann bevorzugt werden.“

3. 1994 wurde das GG ergänzt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

4. Damit war vieles gemeint, etwa der Ausbau der Kinderbetreuung. Eines war nicht gemeint: die Quote.

5. Eine Geschlechterquote ist ein diametraler Gegensatz zu dem Diskriminierungsverbot des Artikels 3. Denn solange sie nicht erfüllt ist, verlangt sie gerade jene Bevorzugung oder Benachteiligung, die Artikel 3 ausdrücklich untersagt.

6. In Hamburg konnten Frauen, die Richterinnen werden wollten, von der Justizverwaltung zurückgewiesen werden, als ihr Anteil dort 60 Prozent überschritten hatte.

7. Heute halten viele Geschlechtergerechtigkeit nicht mehr für individuelle Chancengleichheit, sondern für eine Prozentzahl.

8. Im GG heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Unsere Verfassung versteht das individuell.

9. Viele schließen gegenwärtig auf Grund von Prozentzahlen darauf, dass Frauen diskriminiert werden. Nach dem Muster: „Woher weißt du, dass Frauen diskriminiert werden?“ „Weil sie unterrepräsentiert sind.“ „Warum sind sie das?“ „Weil sie diskrimimiert werden.“ Ein klassischer

Zirkelschluss.

10. Empirisch ist belegt, dass es zwischen Frauen und Männern in ihren persönlichen Präferenzen statistisch klare Unterschiede gibt.

11. Für immer mehr Kollektive werden „strukturelle Benachteiligungen“ entdeckt und ihre Entschädigung durch Zwangsrepräsentation: Ethnien, Religionen und sexuelle Orientierungen.

12. „Früher dachten nur die Rassisten in Rassenkollektiven. Heute tun es auch die Antirassisten. Früher unterteilten nur religiöse Fanatiker die Menschheit in Muslime und Andersgläubige. Heute tun das auch die Anwälte religiöser Toleranz. Früher hielten nur Sexisten Frauen allesamt für andersartig. Heute tun das auch die Feministen. Früher hielt man es für rückständig, einen Menschen auf sein Geschlecht, seine Herkunft, seine Religion zu reduzieren. Heute betrachtet man das als progressiv.“

13. Je größer die Zahl schützenswerter Kollektive, desto komplizierter wird ihr Verhältnis untereinander.

14. „Auch mir gefällt Diversität. Aber nur, wenn sie das Ergebnis freier Entscheidungen und fairen Wettbewerbs ist; nur, wenn sie mit jener Gerechtigkeit gegenüber dem Einzelnen einhergeht, die bisher auf unseren Fahnen stand – und die auch das Grundgesetz laut und deutlich verlangt.“

(Tonio Walter, SZ 5./6.12.20)