Archive for the ‘Gesellschaft’ Category

3259: AfD als Verdachtsfall für den Verfassungsschutz

Freitag, Februar 5th, 2021

In einem Interview mit dem Rechtsextremismus-Experten Alexander Häusler von der Fachhochschule Düsseldorf hat Sabine am Orde (taz 3.2.21) die Lage der AfD herausgearbeitet:

1. Die Mitglieder der AfD setzen sich im wesentlichen aus drei Gruppen zusammen. a) die Nationalliberalen mit marktradikaler Ausrichtung, b) das nationalkonservative Milieu, das ansonsten bei der Union angesiedelt ist, c) die Völkischen und Rechtsextremisten (wie Alexander Gauland und Björn Höcke).

2. Die AfD hat sehr lange an der rechtspopulistischen Eskalationsschraube gedreht und ist dabei weit nach rechts geraten.

3. Für Wahlerfolge benötigt die AfD aber die gemäßigten nationalkonservativen Kräfte.

4. Bei der Einstufung als Verdachtsfall geraten die Beamten in der Partei (Polizisten, Lehrer, Soldaten) unter Druck.

5. In dem Fall fließen auch nicht mehr so viele Spenden und Großspenden.

6. Die Geschichte der rechten Parteien in der Bundesrepublik war eine Geschichte des Misserfolgs (SRP, NPD, Republikaner und andere).

7. Durch die Erhebung zum Verdachtsfall schwächt der Verfassungsschutz die AfD zentral.

8. Die rechten Parteien in Westeuropa (Front Nationale, Lega usw.) haben sich zur Gewinnung von Wählerstimmen von rechts in die Mitte bewegt. Die AfD andersherum.

9. Falls die AfD mit ihren Klagen gegen die Einstufung als Verdachtsfall scheitert, ist die „Ära Meuthen“ zu Ende.

10. Insgesamt sieht es so aus, als sei der Hohepunkt in der Entwicklung der AfD bereits überschritten.

3258: Kampfdrohnen für die Bundeswehr

Freitag, Februar 5th, 2021

Die große Koalition hat seit Jahren über Kampfdrohnen für die Bundeswehr gestritten. Die CDU/CSU sah darin eine notwendige Ausrüstung, um den Schutz der eigenen Soldaten zu sichern. Die SPD blieb skeptisch, obwohl die eigenen Verteidigungs-Experten Befürworter der Kampfdrohnen waren. Drohnen können grundsätzlich zur Aufklärung eingesetzt werden und zum Schutz vor Terroranschlägen.

Jetzt hat man einen Kompromiss gefunden. Er besteht darin, dass Deutschland sich an der Entwicklung und Beschaffung einer Euro-Drohne beteiligt. Dadurch kann eine solche Drohne gemeinsam mit Frankreich, Italien und Spanien bis etwa 2026 entwickelt und etwa 2028 ausgeliefert werden (SZ 5.2.21).

3257: Corona-Impfpass in Dänemark

Freitag, Februar 5th, 2021

Dänemark führt Ende Februar einen Corona-Impfpass ein, der Geimpften die Möglichkeit zum Reisen und in einer späteren digitalen Version weitere Ausnahmen von den Corona-Regeln verschaffen soll. Der Pass soll zu einer „schrittweisen und angemessenen“ Öffnung des Landes beitragen. Er werde entwickelt in Zusammenarbeit mit Vertretern der Industrie und des Kulturlebens. Wirtschaftsvertreter erklärten, sie versprächen sich von dem Impfpass eine Wiederbelebung der Veranstaltungs- und Eventbranche (Kai Strittmatter, SZ 4.2.21).

3256: „Netzwerk Wissenschaftsfreiheit“ warnt vor linkem Mainstream.

Donnerstag, Februar 4th, 2021

Mehr als 70 Forscherinnen und Forscher haben ein „Netzwerk Wissenschaftsfreiheit“ (mit eigener Homepage) gegründet, in dem vor linkem Mainstream in der Wissenschaft gewarnt wird. Dazu zählen solche „umstrittenen“ Wissenschaftler wie die Migrationsforscherin Sandra Kostner, der Jurist Reinhard Merkel und die Historiker Jörg Baberowski und Andreas Rödder. Anscheinend stören sie sich an Quoten, Gendersternchen, Cancel Culture usw. Sie sorgen sich um die Vergabe von Drittmitteln und die Begutachtung von Aufsätzen. „Selbst-Konformierung“ soll vermieden werden (Paul Munzinger, SZ 4.2.21).

3255: Bundesverfassungsgericht lehnt Paritätsgesetz für Frauen im Bundestag ab.

Mittwoch, Februar 3rd, 2021

Der Frauenanteil im Bundestag ist auf ca. 30 Prozent gesunken. Das hat zu einer Wahlprüfungsbeschwerde einer Gruppe von Frauen geführt, die von der Rechtsprofessorin Silke Laskowski vertreten werden. Diese Beschwerde hat das Bundesverfassungsgericht auf 34 Seiten zurückgewiesen. Das Gericht hat auf den „weiten Gestaltungsspielraum“ des Gesetzgebers verwiesen. Wie aber würde das Bundesverfassungsgericht entscheiden, falls der Bundestag ein Bundesparitätsgesetz erlassen würde? Es liegen bereits Verfassungsbeschwerden zu den Paritätsgesetzen in Brandenburg und Thüringen vor. Das Gericht qualifizierte die aktuelle Beschwerde als „unzulässig“. Das lässt mehr offen als „unbegründet“. Auf drei Punkte legt das Gericht großen Wert:

1. Wenn es um formal gleiche Chancen gehe, so das Gericht, dann könnte doch gerade das Fehlen von Paritätsvorgaben der Chancengleichheit Rechnung tragen, „während die Anordnung von Paritätsverpflichtungen diesem Grundsatz widerspräche“.

2. Die Abgeordneten sind dem ganzen Volk gegenüber verantwortlich. Das freie Mandat enthalte eine Absage an alle Formen einer Bindung an regionale oder gesellschaftliche Gruppen.

3. Die Parteienfreiheit verbietet es, in die Kandidatenwahl der Parteien einzugreifen.

Am Ende seines Textes hat das Bundesverfassungsgericht aber doch noch eine Tür für die Geschlechterparität in Parlamenten offengelassen. Entscheidend dafür ist Art. 3 GG, wonach der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördert. Das klingt fast wie eine Einladung zur Parität. Allerdings bringt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Debatte darüber nicht wirklich weiter (Wolfgang Janisch, SZ 3.2.21).

3254: Eugen Ruge misstraut dem Gendern.

Dienstag, Februar 2nd, 2021

Eugen Ruge ist 1954 noch in der Sowjetunion geboren und in der DDR aufgewachsen. Der Diplom-Mathematiker war angestellt bei der Akademie der Wissenschaften der DDR in Berlin. Seit 1986 hat er als Schriftsteller, Drehbuchautor, Übersetzer und Dokumentarfilmer gearbeitet. 1988 ging er in die BRD. 2011 erschien sein Roman „In Zeiten abehmenden Lichts“, für den er den Deutschen Buchpreis bekam. Darin zeigte Ruge, dass er das SED-Repressionssystem genau kannte und zu schildern wusste. 2019 publizierte er „Metropol“, in dem er demonstrierte, dass er die nationale und internationale kommunistische Nomenklatura der dreißiger Jahre vollständig überschaute.

Nun widmet Ruge sich dem Gendern (Die Zeit 21.1.21), dem er Misstrauen entgegenbringt. Und dies mit der Klarheit, die er aus der DDR-Opposition hat.

1. Am Beispiel des Wortes „Führungskraft“ zeigt er, dass biologisches und grammatikalisches Geschlecht nichts miteinander zu tun haben.

2. „Kein Deutscher meint den Angehörigen einer Ethnie, wenn er das Wort Krawatte benutzt, das – in seiner Mundartform Krawat – ursprünglich einen Kroaten bezeichnet.“

3. Unter „Bürgern“ verstehen wir Frauen und Männer, unter „Menschen“ weibliche und männliche Lebewesen. Das ist das

generische Maskulinum,

das nun vom Duden abgeschafft worden ist.

4. „Die Leiche ist nicht weiblich, weil nur Frauen sterben, sondern weil Substantive auf -e in der Regel weiblich sind. Die deutsche Sonne ist weiblich, aber die italienische männlich. Beim Mond ist es umgekehrt. Woran man sieht: Nicht der Inhalt bestimmt das grammatische Geschlecht, sondern die Endung – und leider auch nicht immer. Warum hat ausgerechnet muschtschina – Mann – im Russischen eine weibliche Endung?“

5. Ruge argumentiert schlüssig: „Die postmoderne Beliebigkeit endet mit einer gewissen Konsequenz im Konzept der alternativen Fakten.“

6. Heute muss man bei einer Immatrikulation an einer US-Universität seine „Rasse“ angeben. Zum Glück besteht man bei blonden Europäern nicht auf „arisch“.

7. „Die Barmherzigkeit, die Christus verkörperte, schlug in inquisitorische Härte um. Die Befreiung der Arbeiter mündete in ihre Versklavung.“

8. „.. die Befreiung von Denken und Sprache scheint gerade in die Reglementierung derselben umzuschlagen.“

9. „.. die übelste aller Revolutionen (die sich zumindest selbst als solche verstand) ist … von Victor Klemperer untersucht worden. Aber auch der Bolschewismus in der Sowjetunion oder der DDR-Sozialismus fanden sich ihre Sprache, die in Nachrichtensendungen und Geschichtsbüchern, bei Gewerkschaftsversammlungen und Studienplatzbewerbungen obligatorisch war.“

10. „Und ich habe mich als Sechzehnjähriger in meine Lehrerin verliebt, nicht in meinen Lehrer – so was soll ja immerhin vorkommen.“ (Kommentar W.S.: Wenn das nochmals vorkommt, ist aber alles verloren.)

11. „Begrüßt die Bahn ihre Fahrgäst*innen , weil Gast regelloserweise grammatisch männlich ist?“

12. „Das Türkische kennt zum Beispiel keine Geschlechter. Dass dies die Gleichstellung in der Türkei auf irgendeine Weise erleichtert hätte, wäre mir allerdings neu.“

13. „Schon heute ist es für einen öffentlichen Sprecher kaum noch möglich, die Genderregeln zu umgehen. Ob man mit einer genderverweigernden Bewerbung noch einen Job an einer Universität bekommt, wage ich zu bezweifeln. Bald wird man sich, ohne genderfest zu sein, auch nicht mehr erfolgreich um einen Studienplatz bewerben können, auch in keinem Ministerium, in keiner Behörde. Bekanntlich ist es den Angestellten der Stadt Hannover schon heute untersagt, bipolare Anreden zu verwenden. Wenn ich mein Bewerbungsschreiben an die Stadt Hannober mit ‚Sehr geehrte Damen und Herren‘ einleite, bin ich bereits durch die Genderkriterien gefallen.“

14. „Und diese Realität beginnt der DDR merkwürdig zu ähneln.“

15. „Wer gendern will, soll es tun. Aber darf das Gendern in Amtsstuben verordnet und durch Beauftragte überwacht werden? Ist Regelung der Sprache bald Sache der Ministerien oder Aufsichtsbehörden? Oder sollen wir es lieber der AfD überlassen, solche Fragen zu stellen?“

3253: Ernst Gottfried Mahrenholz ist tot.

Dienstag, Februar 2nd, 2021

Mit Ernst Gottfried Mahrenholz ist im Alter von 91 Jahren ein ganz lebendiger, ungewöhnlicher und herausragender Jurist und Politiker in Hannover gestorben. Im Alter von 21 Jahren war der Pastorensohn in die SPD eingetreten. Später prägte er sie mit, obwohl er, wie Helmut Kerscher schreibt (SZ 2.2.21), das Gegenteil von einem Parteisoldaten war. Bevor er Jura studierte, hatte er sich auch in Fächern wie Theologie und Psychologie umgesehen. Das kam seinem Blick auf die Welt zugute.

1960 wurde Mahrenholz persönlicher Referent des niedersächsischen Ministerpräsidenten Hinrich-Wilhelm Kopf. Später Staatssekretär. Einige Jahre war er Direktor des Landesfunkhauses Hannover des NDR, von 1974 bis 1976 niedersächsischer Kultusminister. Kultur und Medien waren seine inhaltlichen Schwerpunkte. Nach der Wahl von Ernst Albrecht (CDU) zum Ministerpräsidenten blieb Ernst Gottfried Mahrenholz Landtagsabgeordneter und ließ sich als Rechtsanwalt nieder.

Den Höhepunkt seines öffentlichen Wirkens erreicht er mit seiner Wahl zum Richter am Bundesverfassungsgericht (1981). 1987 wurde er dessen Vizepräsident. Hier hat er rechtspolitische Akzente gesetzt. Etwa bei der Reform des Abtreibungsrechts. Hauptsächlich in seinen Spezialgebieten Strafvollstreckungs-, Wahl- und Parlamentsrecht. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn Mahrenholz‘ Vorschläge zur Reform des Wahlrechts mehr gehört worden wären. Dann hätten wir heute einige Probleme nicht.

Ernst Gottfried Mahrenholz hatte ein Herz für Minderheiten und blieb mit seiner Meinung unberechenbar. Er setzte sich für die Freiheit ein, Kopftuch zu tragen. Ein Verbot der NPD lehnte er ab. Seine Haltung war stets menschlich, klar und unmissverständlich. Er liebte das Leben. Helmut Kerscher will ihn noch in seinen achtziger Jahren auf einem Kettenkarussell gesehen haben. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil nannte Marenholz einen „aufrechten, klugen und nachdenklichen Menschen mit hohem moralischen Anspruch, der in seinem langen Leben viel bewegt“ habe.

3252: Fehler der Heilpraktiker

Montag, Februar 1st, 2021

Wer Heilpraktiker werden will, muss einen Hauptschulabschluss haben und mindestens 25 Jahre alt sein. Sodann muss er einen Multiple-Choice-Test absolvieren. Darin befragt ihn der Amtsarzt nach Grundkenntnissen der Anatomie und Pathologie, es geht zudem um Berufs- und Gesetzeskunde. Insgesamt also eine Überprüfung, die zeigt, dass Heilpraktiker keine Ärzte sind. Das unterstreicht Dr. Jutta Hübner, Onkologin von der Universitätsklinik Jena. Sie ist zusätzlich qualifiziert in Naturheilkunde und Akupunktur und Expertin für alternative und ergänzende Heilverfahren. Im Heilpraktikergesetz von 1939 ist festgehalten, dass von der Tätigkeit von Heilpraktikern „keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung“ ausgehen darf. Viele Ärzte sehen es allerdings so, dass mannigfache Probleme vom Heilpraktikerwesen ausgehen.

Die Nachfrage nach Heilpraktikern erklärt sich nicht zuletzt daraus, dass unser Medizinsystem, insbesondere in den letzten Jahren, einer ökonomischen Rationalisierung unterzogen worden ist, die keine ausführlichen Gespräche der Mediziner mit den Patienten mehr erlaubt. Diese Zeit nehmen sich die Heilpraktiker. Das Medizinsystem investiert in Geräte und teure Medikamente. Es bewegt sich anscheinend auf einem hohen technisch-wissenschaftlichen Niveau, genießt hohes Ansehen und demonstriert aufwendige Therapien.

Heilpraktiker dagegen wenden Methoden wie die Irisdiagnostik an. Dahinter steht die Überzeugung, dass sich an bestimmten Zonen der Iris Befunde über einzelne Organe ablesen ließen. Nach ärztlicher Überzeugung ist die Methode nicht besser als Kaffeesatzlesen. Der Direktor des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, Dr. Jürgen Windeler, sagt zur Studienlage bei der Irisdiagnostik: „Man hat verschiedenen Iris-Diagnostikern dasselbe Foto gezeigt, sie kamen jedoch zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen.“

Die Verzweiflung vieler Krebspatienten und ihrer Angehörigen treibt sie zu abwegigen Therapien. Das ist völlig verständlich. Hilft allerdings nichts. Viele Behandlungsfehler fallen dabei noch nicht einmal auf. Nach dem Tod vieler Menschen wird die Verantwortung meistens nicht beim Heilpraktiker gesucht. Das Bundesgesundheitsministerium hat 2019 ein Rechtsgutaschten in Auftrag gegeben, das eine Neuregelung des Heilpraktikerberufs prüfen soll, damit nicht so viele schwere Fehler auftreten. Die Heilpraktiker und ihre Verbände fürchten ein Verbot des Berufs. Das ist rechtlich wahrscheinlich kompliziert. In den letzten 75 Jahren sind schon mehrere solcher Versuche angestellt worden.

Durchgegriffen hat die Politik nie (Claudia Ruby, SZ 23./24.1.21).

3251: Korruption: Deutschland neunter (9.) von 180 Staaten

Montag, Februar 1st, 2021

„Transparency International“ hat den Korruptionswahrnehmungsindex veröffentlicht. Deutschland ist neunter (9.) von 180 Ländern, keine schlechte Placierung. Für die Beurteilung wurden von Experten Daten aus bis zu 13 Quellen genommen. Auf einer Skala von 0 bis 100. Den ersten Platz belegen mit 88 Punkten Dänemark und Neuseeland. Deutschland hat 80 Punkte, die Schlusslichter Südsudan und Somalia zwölf. „Je demokratischer ein Land ausgerichtet ist, desto geringer ist die Gefahr, dass es für Korruption anfällig ist.“ Polen und Ungarn, bei denen die Rechtsstaatlichkeit gefährdet ist, sind in den letzten Jahren auf dem Index abgerutscht (Katharina Kutsche, Sz 29.1.21).

3250: 2020: So viele künstliche Befruchtungen wie nie zuvor

Sonntag, Januar 31st, 2021

2020 hat es in Deutschland so viele künstliche Befruchtungen wie nie zuvor gegeben. Das ergibt die „Sonderauswertung Covid-19“ der nationalen Datenbank für künstliche Befruchtungen. Die deutschen Kinderwunschzentren nahmen 9,3 Prozent mehr Behandlungen vor als 2019, nämlich 108.000 gegenüber 99.000 im Jahr zuvor. Das erstaunt Fachleute; denn die Eizellen nehmen keinen Schaden, wenn man sie zunächst auf Eis legt. Außerdem hatten die Zentren im Frühjahrs-Lockdown keine neuen Behandlungen anzubieten. Im März und April 2020 brachen die Zahlen ein. Danach war die Nachfrage um so höher. Dafür erkennen die Experten zwei Gründe: einmal erhöhen die Homeoffice-Möglichkeiten die zeitliche Flexibilität. Zudem fielen Ausgaben für Restaurantbesuche und Urlaub häufig weg (maj., FAS 31.1.21).