Archive for the ‘Philosophie’ Category

3267: Wahrscheinlich bleibt Russland noch lange politisch rückständig.

Mittwoch, Februar 10th, 2021

Es geht um russische Politik.

Nicht um russische Literatur, Kunst oder Musik.

Und die russische Politik ist seit den Zeiten des Zaren gekennzeichnet durch Terror und Mord. Das hat der Kommunismus in seiner Hochphase (Stalinismus, 1929-1956) einfach übernommen. Sibirien heißt das Schlüsselwort. Reste davon haben sich bis heute gehalten. Deren eindrucksvollster Vertreter ist der so gut deutsch sprechende Wladimir Putin. Ein Autokrat alter Schule, der sich bereichert wie andere Oligarchen auch. Er kommt aus dem Geheimdienst. Und hat sich in den letzten zwanzig Jahren die Aura der Unbesiegbarkeit zugelegt. Seine Herrschaft ist durch „Volksabstimmung“ im Grunde lebenslänglich gesichert.

Das wird jetzt durch den Fall Alexej Nawalny, den Putin vergiften wollte, ein bisschen angekratzt. Vermutlich aber nicht auf Dauer. Zwar hat die Bevölkerung Russlands in den letzten Jahren zehn Prozent ihres Einkommens verloren. Warum aber sollte das die Oligarchen stören, die sich unter Putins Ägide systematisch bereichern. Eine Hand wäscht die andere. So ging das in Russland schon immer. Ein Trauerspiel. Auf Nord Stream 2 kommt es dabei gar nicht mehr an.

3265: „Jeckes Museum“ muss einpacken.

Dienstag, Februar 9th, 2021

In den dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts war Palästina für 80.000 Juden aus Deutschland Zufluchts- und Rettungsort. Es gab dort die Frage: „Kommst du aus Zionismus oder kommst du aus Deutschland?“ Die aus Deutschland Zugewanderten erwarben sich ihren Ruf als „Jeckes“, also diejenigen, die auch bei der Feldarbeit die Jacketts anbehielten. Eine andere Interpretation sieht in den „Jeckes“ „einen Juden, der schwer von Begriff“ ist. Ursprünglich war Jeckes eher ein Schimpfwort, heute wohl ein Kompliment. „Die Jeckes waren alle sehr stolz auf ihr deutsches Kulturerbe, die konnten immer Goethe auswendig zitieren“, sagt Ruthi Ofek, die Direktorin des „Museums der deutschsprachigen Juden“ („Jeckes-Museum“) in Tefen (Obergaliläa). Ihr hört man ihren salzburgischen Akzent heute noch an.

Ich war selbst 1971 sechs Wochen in Israel und war äußerst angetan von den Jeckes. Sie verbüfften uns damals junge Leute aus Deutschland dadurch, dass sie Deutschland viel besser fanden als wir 68er. Und sie kannten sich in der deutschen Geschichte, der deutschen Literatur und in der Musik aus Deutschland viel besser aus als die meisten von uns. Eine tragische Konstellation, die vom „Frohsinn“ der Jeckes überspielt wurde. Der Holocaust kam auch vor. Meistens trafen wir uns in Museen oder Bibliotheken und lernten etwas über Johann Wolfgang Goethe, Heinrich Heine, Felix Mendelssohn-Bartholdy, Karl Marx, Theodor Herzl, Martin Buber. Viele unserer Gesprächspartner waren Mediziner, Juristen, Wissenschaftler, Ökonomen, Musiker. Es war wunderbar.

Das „Museum der deutschsprachigen Juden“ wurde 1968 gegründet. In Naharija im Norden Israels, in einer ohnehin sehr von Jeckes geprägten Gegend. Seit 30 Jahren ist Ruthi Ofek die Direktorin. Die Familie des 1926 im badischen Kippenheim geborenen Industriellen, Stef Wertheimer, hat das Museum über die Jahrzehnte finanziert. Sie will nun mehr die Archivarbeit ermöglichen. Das könnte das Ende des Museums bedeuten. Dann müsste es einpacken. An der Universität Haifa gibt es bereits einen Rettungsplan. Der Professor für Geschichte und Direktor des Zentrums für deutsche und europäische Geschichte, Stefan Ihrig, will das Museum an die Universität Haifa übernehmen. Hoffentlich reichen die Finanzen. Der deutsche Bundesaußenminister, Heiko Maas (SPD), sagt: „Die Jeckes in Israel sind für mich Geschichte und Zukunft zugleich.“ (Peter Münch, SZ 5.2.21)

3264: Millionenklage gegen die SZ gescheitert

Montag, Februar 8th, 2021

1. Am 25. Juni 2013 hatte die SZ in dem Artikel „Wetten auf den Absturz“ über das Solarunternehmen „Solar Millennium“ von Johannes Kuhn berichtet, dem der Absturz drohe und in dem es den Verdacht auf Insiderhandel gebe.

2. Der kurz darauf erfolgende Untergang der Firma kostete 30.000 Anleger ca. 100 Millionen Euro.

3. In einem von Kuhn angestrengten Unterlassungsverfahren gab die SZ zunächst nach, um ihren Informanten zu schützen.

4. Jahre später klagte Kuhn vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth auf Schadensersatz. Die SZ und zwei ihrer Redakteure sollten 78 Millionen Euro zahlen. Das hätte den Verlag in die Knie zwingen können.

5. Kuhn behauptete den Zusammenhang zwischen dem SZ-Artikel und einem anderen, geplatzten Geschäft in Indien.

6. Ein Geschäftspartner Kuhns bezog sich auf einen Artikel des Zürcher „Tages-Anzeigers“, der den Ursprungsartikel der SZ erheblich verändert hatte. Im Oktober 2018 wies das Landgericht Nürnberg-Fürth die Klage Johannes Kuhns ab. Der ging in Berufung.

7. Das OLG Nürnberg empfahl Kuhn, seine Berufung zurückzunehmen, was dieser ablehnte. Daraufhin wies das OLG Kuhns Berufung ab.

8. Die Entscheidung des OLG Nürnberg macht klar, an was sich Journalisten im Fall von „Verdachtsberichterstattung“ halten müssen.

9. Bei einem Streitwert von 78 Millionen Euro muss der unterlegene Unternehmer 1,5 Millionen Euro an Gerichts- und Anwaltskosten zahlen.

10. Wenn Zeitungen oder Zeitschriften aus Kostengründen vor einer Verdachtsberichterstattung zurückschrecken, könnte das zu einem „verfassungsrechtlich relevanten Einschnürungseffekt“ führen und die Pressefreiheit einengen.

11. Das OLG Nürnberg nannte fünf Kriterien als Voraussetzung für Verdachtsberichterstattung:

„Journalisten müssen sorgfältig recherchieren, ob der Vorwurf zutreffen kann. Dafür müssen sie tragfähige Hinweise haben. Es muss sich um einen Vorgang von ‚gravierendem Gewicht‘ handeln. Die Darstellung darf den Betroffenen nicht vorverurteilen und den Eindruck erwecken, er sei bereits überführt. Zudem muss der Betroffene vor Veröffentlichung die Gelegenheit zur Stellungnahme haben.“ Diese Kriterien habe die SZ eingehalten (Annette Ramelsberger, SZ 5.2.21).

 

 

 

 

3262: Von Schneider zu Schwerte

Sonntag, Februar 7th, 2021

In der „taz“ vom 27. Januar 2021 rezensiert Bernd Müllender die Doktorarbeit von Angelina Pils aus Hildesheim. Sie beschäftigt sich mit dem ehemaligen SS-Wissenschaftler Hans-Ernst Schneider, der beteiligt war an der Schein-Forschung von Heinrich Himmlers „Ahnenerbe“. Dort kam es zu Menschenversuchen und Morden in Dachau. 1945 wechselte Schneider seine Identität zu „Hans Schwerte“ aus Hildesheim. Seine Frau Annemarie ließ Schneider für tot erklären. 1947 heiratete Schwerte seine Schein-Witwe wieder, adoptierte seine leibliche Tochter und startete eine neue wissenschaftliche Karriere als Germanist.

In Salzburg arbeitete er als Honorarprofessor. 1965 gelangte er nach Aaachen an die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule (RWTH). Inzwischen gebärdete er sich als Faust-Forscher und linksliberal und machte Karriere. Er war bei den Studenten sehr beliebt. Von 1970 bis 1973 war er Rektor. Aber die Gerüchte über seine SS-Vergangenheit verdichteten sich. 1995 flog die Doppelidentität auf. Der Professorentitel wurde aberkannt, Beamtenbezüge und Pension zurückgefordert. Das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse musste er zurückgeben. Eine schwierige Zeit begann. Angelina Pils hat Schneiders Tagebucheintragungen von 1942 bis 1999 ausgewertet. Darin gebe es „keine Einträge reflektierter Reue. Er hat die NS-Zeit einfach abgetrennt.“ Damit war er wohl kein Einzelfall. 1999 starb Schneider in einem bayerischen Seniorenheim.

Bernd Müllender hat die Doktorarbeit von Angelina Pils fachmännisch rezensiert und wissenschaftlich seriös eingeordnet.

Aber ich frage mich, warum bei ihm nicht Claus Leggewies Buch „Von Schneider zu Schwerte“. München – Wien. 1998, 363 Seiten, genannt wird, das bei mir seit 1998 in der Bibliothek steht. „taz“, pass auf!

3261: Hans Albert 100

Samstag, Februar 6th, 2021

Im Positivismusstreit (auch Werturteilsstreit) vom Anfang der sechziger Jahre wurden die Positionen der zentralen Sozialphilosophen geklärt. Auf der einen Seite standen Karl R. Popper (1902-1994) und Hans Albert für den „kritischen Rationalismus“, auf der anderen Theodor W. Adorno (1903-1969) und Jürgen Habermas (1929) für die „kritische Theorie“. Letztere war gegründet auf die Philosophien Georg Wilhelm Friedrich Hegels (1770-1831) und Karl Marx‘ (1818-1883) und gab schwungvoll vor, das Ganze verstanden zu haben und erklären zu können. Dagegen stellte Hans Albert Methodengenauigkeit. Das Falsifikationsprinzip. Er warnte davor, erkenntnistheoretisch den Mund zu voll zu nehmen. Es ging ihm im „Traktat über die kritische Vernunft“ (1968) um eine kritische Rationalität.

Von 1963 bis 1989 forschte und lehrte er in Mannheim, wo er die Fehlbarkeit der Vernunft als ihre Stärke beschrieb. Er favorisierte ein Vorgehen nach dem Prinzip von Versuch und Irrtum. Er fand Anhänger in der Politik etwa bei Helmut Schmidt. Beide scheuten die Metaphysik als Irrationalismus. Für ihn öffnete sich nach dem Abbau der Vorurteile nicht der metaphysische Raum, sondern die Leere (wie im Gedicht „Nur zwei Dinge“ von Gottfried Benn: „… Es gibt nur zwei Dinge, die Leere und das gezeichnete Ich …“) Er stand Metaphysikern wie Jürgen Habermas und Hans Küng kritisch gegenüber und stritt für die „offene Gesellschaft“. In der Corona-Pandemie könnte Hans Alberts Philosophie angesichts der Salbadereien von Querdenkern, Identitären und Reichsbürgern als „wohltuendes Ausnüchterungsprogramm“ dienen. Der geborene Kölner, der in Heidelberg lebt, wird 100 Jahre alt (Christian Geyer, FAZ 6.2.21).

3260: Republikanische Abgeordnete verliert zwei Posten.

Samstag, Februar 6th, 2021

Die republikanische Abgeordnete Marjorie Taylor Greene hat zwei Posten in Ausschüssen des Repräsentantenhauses verloren. 319 Demokraten und 11 Republikaner unterstützten das Vorgehen, 199 Republikaner waren dagegen. Greene hatte früher behauptet,

dass Amokläufe an Schulen Inszenierungen von Waffengegnern gewesen seien. Den Terroranschlag des 11. September habe es nie gegeben. Greene äußerte sich antisemitisch und islamfeindlich. Sie meinte, Nancy Pelosi, die ranghöchste Demokratin des Kongresses verdiene den Tod. Noch 2020 bekannte sich die Republikanerin zu den Verschwörungs-Erzählungen von QAnon.

Die Demokraten warfen den Republikanern vor, aus Angst vor Trump nicht den Mut aufgebracht zu haben, Taylor Greene von sich aus zu sanktionieren (sat., FAZ 6.2.21).

3259: AfD als Verdachtsfall für den Verfassungsschutz

Freitag, Februar 5th, 2021

In einem Interview mit dem Rechtsextremismus-Experten Alexander Häusler von der Fachhochschule Düsseldorf hat Sabine am Orde (taz 3.2.21) die Lage der AfD herausgearbeitet:

1. Die Mitglieder der AfD setzen sich im wesentlichen aus drei Gruppen zusammen. a) die Nationalliberalen mit marktradikaler Ausrichtung, b) das nationalkonservative Milieu, das ansonsten bei der Union angesiedelt ist, c) die Völkischen und Rechtsextremisten (wie Alexander Gauland und Björn Höcke).

2. Die AfD hat sehr lange an der rechtspopulistischen Eskalationsschraube gedreht und ist dabei weit nach rechts geraten.

3. Für Wahlerfolge benötigt die AfD aber die gemäßigten nationalkonservativen Kräfte.

4. Bei der Einstufung als Verdachtsfall geraten die Beamten in der Partei (Polizisten, Lehrer, Soldaten) unter Druck.

5. In dem Fall fließen auch nicht mehr so viele Spenden und Großspenden.

6. Die Geschichte der rechten Parteien in der Bundesrepublik war eine Geschichte des Misserfolgs (SRP, NPD, Republikaner und andere).

7. Durch die Erhebung zum Verdachtsfall schwächt der Verfassungsschutz die AfD zentral.

8. Die rechten Parteien in Westeuropa (Front Nationale, Lega usw.) haben sich zur Gewinnung von Wählerstimmen von rechts in die Mitte bewegt. Die AfD andersherum.

9. Falls die AfD mit ihren Klagen gegen die Einstufung als Verdachtsfall scheitert, ist die „Ära Meuthen“ zu Ende.

10. Insgesamt sieht es so aus, als sei der Hohepunkt in der Entwicklung der AfD bereits überschritten.

3258: Kampfdrohnen für die Bundeswehr

Freitag, Februar 5th, 2021

Die große Koalition hat seit Jahren über Kampfdrohnen für die Bundeswehr gestritten. Die CDU/CSU sah darin eine notwendige Ausrüstung, um den Schutz der eigenen Soldaten zu sichern. Die SPD blieb skeptisch, obwohl die eigenen Verteidigungs-Experten Befürworter der Kampfdrohnen waren. Drohnen können grundsätzlich zur Aufklärung eingesetzt werden und zum Schutz vor Terroranschlägen.

Jetzt hat man einen Kompromiss gefunden. Er besteht darin, dass Deutschland sich an der Entwicklung und Beschaffung einer Euro-Drohne beteiligt. Dadurch kann eine solche Drohne gemeinsam mit Frankreich, Italien und Spanien bis etwa 2026 entwickelt und etwa 2028 ausgeliefert werden (SZ 5.2.21).

3257: Corona-Impfpass in Dänemark

Freitag, Februar 5th, 2021

Dänemark führt Ende Februar einen Corona-Impfpass ein, der Geimpften die Möglichkeit zum Reisen und in einer späteren digitalen Version weitere Ausnahmen von den Corona-Regeln verschaffen soll. Der Pass soll zu einer „schrittweisen und angemessenen“ Öffnung des Landes beitragen. Er werde entwickelt in Zusammenarbeit mit Vertretern der Industrie und des Kulturlebens. Wirtschaftsvertreter erklärten, sie versprächen sich von dem Impfpass eine Wiederbelebung der Veranstaltungs- und Eventbranche (Kai Strittmatter, SZ 4.2.21).

3255: Bundesverfassungsgericht lehnt Paritätsgesetz für Frauen im Bundestag ab.

Mittwoch, Februar 3rd, 2021

Der Frauenanteil im Bundestag ist auf ca. 30 Prozent gesunken. Das hat zu einer Wahlprüfungsbeschwerde einer Gruppe von Frauen geführt, die von der Rechtsprofessorin Silke Laskowski vertreten werden. Diese Beschwerde hat das Bundesverfassungsgericht auf 34 Seiten zurückgewiesen. Das Gericht hat auf den „weiten Gestaltungsspielraum“ des Gesetzgebers verwiesen. Wie aber würde das Bundesverfassungsgericht entscheiden, falls der Bundestag ein Bundesparitätsgesetz erlassen würde? Es liegen bereits Verfassungsbeschwerden zu den Paritätsgesetzen in Brandenburg und Thüringen vor. Das Gericht qualifizierte die aktuelle Beschwerde als „unzulässig“. Das lässt mehr offen als „unbegründet“. Auf drei Punkte legt das Gericht großen Wert:

1. Wenn es um formal gleiche Chancen gehe, so das Gericht, dann könnte doch gerade das Fehlen von Paritätsvorgaben der Chancengleichheit Rechnung tragen, „während die Anordnung von Paritätsverpflichtungen diesem Grundsatz widerspräche“.

2. Die Abgeordneten sind dem ganzen Volk gegenüber verantwortlich. Das freie Mandat enthalte eine Absage an alle Formen einer Bindung an regionale oder gesellschaftliche Gruppen.

3. Die Parteienfreiheit verbietet es, in die Kandidatenwahl der Parteien einzugreifen.

Am Ende seines Textes hat das Bundesverfassungsgericht aber doch noch eine Tür für die Geschlechterparität in Parlamenten offengelassen. Entscheidend dafür ist Art. 3 GG, wonach der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördert. Das klingt fast wie eine Einladung zur Parität. Allerdings bringt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Debatte darüber nicht wirklich weiter (Wolfgang Janisch, SZ 3.2.21).