Archive for the ‘Geschichte’ Category

1874: Olympia bringt keinen Frieden.

Samstag, Februar 10th, 2018

So begrüßenswert der gemeinsame Einmarsch von Süd- und Nordkorea unter einer neutralen Flagge bei den Olympischen Winterspielen in Pyöngchang 2018 war und so sympathisch die Kontaktaufnahmen der beiden Seiten, so dürfen wir deswegen für eine friedliche Entwicklung nichts erwarten. Sie entspräche nicht den Interessen Nordkoreas. Diese repressive kommunistische Diktatur, die zur Versorgung ihrer Bevölkerung auf Nahrungsmittel der Vereinten Nationen (UN) angewiesen ist, hat als ihre Staatsräson die Feindschaft zu den USA und Japan und zur damit verbundenen „freien Welt“. Sie hat sich sogar ein Stück weit aus der Einflusssphäre Russlands zum einen und der Volksrepublik China andererseits gelöst. Wie das finanziell funktionieren konnte, weiß ich nicht. Russland und China vertreten Nordkoreas Interessen im UN-Weltsicherheitsrat nur, weil es dabei gegen die USA geht.

Die Olympischen Spiele haben noch nie eine friedliche Entwicklung gefördert. Als Beispiele nehme ich hier nur solche, die in großer terminlicher Nähe zu Olympischen Spielen standen. Olympia hat nicht verhindert

– die Niederschlagung des ungarischen Aufstands 1956 durch die Sowjetunion,

– den Einmarsch der Warschauer Pakt-Staaten in die CSSR 1968,

– die Eroberung Afghanistans durch die Sowjetunion 1980 und

– die Annexion der Krim durch Russland 2014.

1873: SPD – außer Rand und Band

Samstag, Februar 10th, 2018

Die SPD bleibt führend in der Selbstdemontage. Und im Kleinreden eigener politischer Erfolge. Die Partei ist tief gespalten. Nicht nur einmal. Der Sturz von Schulz freut viele Genossen. Manche reiben sich klammheimlich die Hände und denken an ihre nun beschleunigte Karriere.

Ob das für künftige Wahlergebnisse gut ist?

1872: Geschichte des ersten Kreuzzugs

Freitag, Februar 9th, 2018

Die Kreuzzüge (zwischen 1095 und 1291) werden heute manchmal noch als Argument gegen das Christentum verwendet. Hier und da auch von solchen, die als Atheisten Mitverantwortung für die „Shoah“ und den „Archipel Gulag“ tragen. Damit müssen wir leben. Die Kreuzzüge sind gewiss kein Ruhmesblatt für das christliche Abendland.

Nun beschreibt der britische Historiker und Byzantinist

Peter Frankopan in seinem Buch

Kriegspilger. Der erste Kreuzzug. Berlin (Rowohlt) 2017, 393 Seiten, 26,95 Euro,

den ersten Kreuzzug neu. Er sieht ihn als „Mutter des Gemetzels“. Frankopan verlässt sich nicht nur auf die Quellen der christlichen Westeuropäer, sondern wertet „östliche“ aus. Hauptsächlich die „Alexias“, die auf die Tochter des byzantinischen Kaisers Alexios, Anna Komnene, zurückgeht. Alexios hatte die christlichen Glaubensbrüder aus dem Westen zur Hilfe gerufen. Daraus wurden die Kreuzzüge. Im Gegensatz zu anderen Historikern scheut Frankopan „Spektakuläres“ nicht.

So berichtet er über den „Volkskreuzzug“, den ein nordfranzösischer Prediger angezettelt hatte. „Peter der Einsiedler“ war ein Hetzer übelster Sorte. Dieser schuhlose Schrat brachte einen zahlenmäßig beachtlichen Mob auf die Beine. Er zog damit nach Konstantinopel und bekämpfte die Türken. Diese besiegten ihn und verarbeiteten die gemahlenen Knochen der Aggressoren zu Mörtel und besserten ihre Mauern damit aus. Normannische Kreuzritter eroberten am 15. Juli 1099 Jerusalem. Sie wüteten dort fürchterlich. Es wird berichtet von „Haufen von Köpfen, Händen und Füßen, die sich in den Häusern und Straßen stapelten“. „Wenn ihr dabeigewesen wärt, so wären eure Füße bis zu den Knöcheln vom Blut der Erschlagenen befleckt worden.“ Das Königreich Jerusalem ging bereits 1187 wieder verloren.

Die verschiedenen Kreuzzüge führten zu mannigfachen Gräueln. Es wird berichtet von jüdischen Müttern, die vor der Ankunft der Christenhorden „ihren saugenden Kindern mit dem Messer die Gurgel abschnitten, denn sie wollten alle lieber von eigenen Händen als durch die Waffen der Unbeschnittenen fallen“. Die Christen waren nicht zimperlich. „Die kleinen Kinder hieben sie in Stücke oder steckten sie auf Holzspieße und brieten sie über dem Feuer, und gegenüber den Älteren wandten sie jede Art von Quälerei an.“ (Rudolf Neumaier, SZ 15.12.17)

1871: Der Kolonialismus ist nicht abgeschlossen.

Freitag, Februar 9th, 2018

1. Am Southern District Court in New York läuft zur Zeit der Prozess in Sachen Rukoro gegen die Bundesrepublik Deutschland. Dort geht es um die Schadensersatzklage der Ovaherero und Nama wegen des Völkermords der deutschen kaiserlichen Armee in Namibia 1904.

2. Nach dem Sieg über Nazideutschland 1945 machten Staaten wie Großbritannien und Frankreich in ihren Kolonien munter weiter mit ihrem Kolonialismus.

3. Die Familie des 1960 von kongolesischen Rivalen sowie Belgien und den USA ermordeten Präsidenten Patrice Lumumba stellte 2011 in Brüssel Strafantrag gegen seinerzeit noch lebende Verantwortliche.

4. In den Niederlanden klagten Opfer eines 1947 verübten Massakers der niederländischen Armee in dem indonesischen Dort Ragawe erfolgreich auf Entschädigung.

5. Mau-Mau-Veteranen (Kenia) klagten am Londoner High Court erfolgreich gegen die britische Regierung auf Entschädigung in Höhe von 19,9 Millionen Pfund.

6. Rechtsfiguren wie „Niemandsland“ (terra nullius) und „civilizing mission“ sind klassische kolonialistische Denkmuster im Völkerrecht.

7. Westliche Eroberung und Landnahme wurde „Modernisierung“ genannt.

8. Westliche, insbesondere US-Geheimdienste waren an führender Stelle an der Absetzung von gewählten Politikern beteiligt (z.B. Iran 1951, Mossadegh).

9. Der erste sinnvolle Schritt zur Wiedergutmachung wäre ein Schuldenerlass.

10. Es bedarf zur Verbesserung der Verhältnisse einer neuen Weltwirtschaftsordnung (Wolfgang Kaleck/Karina Theurer, SZ 9.2.18).

1869: Kritik an der Regierungsbildung

Donnerstag, Februar 8th, 2018

Der SZ-Chefredakteur Kurt Kister schreibt zur Regierungsbildung (SZ 8.2.18):

„Nichts fällt leichter, als die Regierung, so wie sie sich abzeichnet, zu kritisieren, egal wo man politisch steht. Und dennoch ist sie das Beste, was unter den gegebenen Umständen möglich war. Diese Umstände sehen so aus: Die Jamaika-Koalition ist an der FDP gescheitert, auch wenn man das in der FDP anders sieht. Eine Minderheitsregierung ist keine Option, weil Angela Merkel und die CDU dieses Experiment nicht eingehen würden. Neuwahlen schließlich wären falsch, denn Wahlen dürfen nicht nur deswegen wiederholt werden, weil sich Parteien nicht auf politisch durchaus mögliche Koalitionen einigen wollen.“

1865: Deutscher Völkermord an den Herero und Nama 1904 – 1908

Donnerstag, Februar 1st, 2018

Deutsche Männergesangvereine und Shantychöre fahren heute gerne nach Namibia (Deutsch-Südwest). Da gibt es deutsche Anklänge. Viele relativ helle Afrikaner. Sie haben deutsche Vorfahren. Meistens aus Vergewaltigungen. Die Namen klingen anheimelnd: Lüderitzbucht, Swakopmund etc.

Dabei war Deutschland auch beim Kolonialismus eine „verspätete Nation“. Großbritannien und Frankreich kämpften schon im 18. Jahrhundert um die Vorherrschaft in Nordamerika. Erst ab Mitte der 1880er Jahre stellte Reichskanzler Otto von Bismarck ein Gebiet nach dem anderen unter deutschen „Schutz“. Togo, Kamerun, Teile Ostafrikas. Den Anfang machte 1884 Deutsch-Südwest, das heutige Namibia.

Nach einer Rinderpest 1897 traten die deutschen Siedler immer herrischer gegenüber Herero und Nama auf. Sie vertrieben sie von ihren Weiden und beschlagnahmten ihr Vieh. 1904 überfielen Herero mehrere deutsche Farmen und töteten rund hundert Siedler. Daraufhin wurde

General Lothar von Trotha

in die Kolonie geschickt. Er hatte sich in Ostafrika und bei der Niederschlagung des Boxeraufstands in China als Rassist und gnadenloser Befehlshaber schon einen Namen gemacht.

Am 11. August 1904 griffen seine Truppen am Waterberg die Herero an, die sich dort mit Frauen und Kindern versammelt hatten. Den Maschinengewehren und Geschützen der Deutschen hatten sie wenig entgegenzusetzen. Wer das Massaker überlebte, floh in die Omaheke, ein ausgedehntes Sandfeld, wo Tausende verdursteten. Trotha befahl, Frauen und Kinder, die um Wasser bettelten, zurück in die Wüste zu jagen. Am 2. Oktober 1904 erklärte er, es werde „jeder Herero mit oder ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh erschossen. Ich nehme keine Weiber oder Kinder mehr auf, treibe sie zu ihrem Volk zurück oder lasse auf sie schießen.“

Die Überlebenden sperrte man in

Konzentrationslager –

so wurden die Lager schon damals offiziell genannt. Viele starben durch Vernachlässigung und Zwangsarbeit. Historiker schätzen, dass zwischen 1904 und 1908 rund 60.000 Herero und 10.000 Nama ums Leben kamen. Das entspricht etwa der Hälfte aller Angehörigen der Nama und rund drei Viertel der Herero. Sogar den Namen verstümmelten die Deutschen, indem sie die Vorsilbe Ova (Ovaherero) abtrennten, die so viel bedeutet wie „Menschen“. Zehntausende Herero leben heute in der Diaspora, in Botswana, Angola und Südafrika, wohin ihre Vorfahren geflohen waren. Der Rest versank für Generationen in Armut.

Bei der Gedenkfeier 2004 bat Bundesministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) um Vergebung für das, „was wir heute Völkermord nennen würden“. 2015 gewann die Angelegenheit an Brisanz, als der Bundestag eine Resolution zum

Völkermord an den Armeniern 1915

verabschiedet hatte. Seither gab es sechs Verhandlungsrunden mit Namibia. U.a. über den genauen Wortlaut einer Entschuldigung. Verhandlungsführer ist Ruprecht Polenz (CDU). Führende Herero glauben, der Grund für die zögernde Wiedergutmachung im Gegensatz zum Verhalten Deutschlands gegenüber Nazi-Opfern liege darin, dass sie „schwarz“ seien.

2008 wurde die Association of Ovaherero Genocide in den USA gegründet. „Wir haben eine Liste deutscher Immobilien und Vermögenswerte in New York zusammengestellt, die wir im Fall eines Urteils gegen die Bundesrepublik beschlagnahmen können.“ Inzwischen hat die Angelegenheit internationales Aufsehen erregt. Mittlerweile ist am

Southern District Court in New York

auf Grund einer Sammelklage der Herero (mit Hilfe von US-Anwälten) ein Verfahren anhängig. Darin soll Deutschland für das „Wüten“ seiner Schutztruppen zur Rechenschaft gezogen werden. Tatsächlich geht es um die Zukunft: um die Nachfahren der Opfer und die Zukunft Namibias. Die Kläger verlangen eine Entschädigung für den Völkermord und den Verlust von Eigentum. Bisher ist kein Vertreter der Bundesrepublik erschienen.

Geschwächt wird das namibische Projekt durch die Uneinigkeit im eigenen Land. Dort dominieren die Ovambo die Regierung. Etwa die Hälfte der landwirtschaftlichen Nutzfläche befindet sich nach wie vor im Besitz der Nachfahren deutscher Siedler, obwohl sie nur etwa sechs Prozent der 2,3 Millionen Einwohner stellen. „Die Landrückgabe ist eines der größten Hindernisse bei der Beilegung der Ovaherero-Frage.“ „Die Deutschen haben durch ihr Zögern eine große Chance vertan, zur Versöhnung im Vielvölkerstaat Namibia beizutragen.“ Mittlerweile ist auch die Regierung in Windhuk unter Druck. Nicht zuletzt weil im Kampf um die Unabhängigkeit (1990) ebenfalls viele Gräuel geschehen sein sollen.

Weil die Klage vor einem New Yorker Gericht gegen eine ausländische Regierung gestellt wurde, liegt es in der Hand der US-Regierung, sie der deutschen Seite offiziell zuzustellen. Bisher ist Washington nicht tätig geworden. Vor kurzem hieß es aus Kreisen des US-Außenministeriums jedoch, inzwischen seien die Papiere an das Auswärtige Amt gegangen. Von dort ist keine Stellungnahme zu bekommen (Heike Buchter, Die Zeit 11.1.18).

Ob die deutschen Sänger über die Angelegenheit ausreichend informiert sind?

1862: Timothy Snyders Empfehlung für US-Amerikaner

Mittwoch, Januar 31st, 2018

Der US-amerikanische Historiker Timothy Snyder (geb. 1969) hatte 2011 einen

Welterfolg

mit seinem wissenschaftlichen Buch

Bloodlands. Europa zwischen Hitler und Stalin. München (C.H. Beck),

das in 28 Sprachen übersetzt worden ist. Sacha Batthyany hat ihn für die SZ interviewt (16.1.18). Dort sagt Snyder den US-Amerikanern:

„Kauft ein Abonnement einer großen Zeitung, der ‚Washington Post‘ oder der ‚New York Times‘. Wir befinden uns in einer Hochphase des investigativen Journalismus. Das meiste, was wir über Trump wissen und was wirklich relevant ist, wissen wir dank Journalisten, die im Moment die Möglichkeit haben, Geschichte zu schreiben. Vor allem die Zeitungen haben in einen Kampfmodus gewechselt, aber nicht auf der Ebene der Gesinnung, das wäre langweilig. Sondern auf der Ebene der Fakten und des Wahrheitsgehalts.

1860: Keine Pflichtbesuche in KZ-Gedenkstätten

Dienstag, Januar 30th, 2018

Norbert Frei, 62, ist Professor für Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Jena. Ein Schwerpunkt seiner Forschung ist der Nationalsozialismus und seine Aufarbeitung im Nachkriegsdeutschland. Jan Pfaff (taz 20./21.1.18) befragt ihn danach, ob man den Besuch eines Konzentrationslagers für alle Schüler in Deutschland zur Pflicht machen soll. Frei antwortet:

„Ich bin gegen Pflichtprogramme. Ich glaube auch nicht, dass man damit viel erreicht. Entscheidend dafür, ob der – selbstverständlich wünschenswerte – Besuch in einer Gedenkstätte bei jungen Menschen etwas auslöst oder nicht, ist die Vorbereitung durch die Lehrerinnen und Lehrer. Und wie die jungen Leute dort dann betreut werden. Wenn das nur leere Routine ist, soll man es lieber lassen.  …

1858: DDR-Anwälte im politischen Prozess

Samstag, Januar 27th, 2018

Eine ganze Seite widmete der ehemalige Berliner Justizsenator Wolfgang Wieland (2001-2002), der für die Grünen von 2005 bis 2013 im Bundestag saß, der Rezension eines Buchs über DDR-Anwälte (taz 13./14.1.18). Es stammt von Christian Booß und heißt

„Im goldenen Käfig“.

Es ist 2017 in Göttingen erschienen (Vandenhoek & Ruprecht). Die 800 Seiten beruhen auf einer von der Humboldt-Universität Berlin angenommenen Dissertation. Das Buch ist im wissenschaftlichen Duktus geschrieben mit Fußnoten und Quellenverzeichnis. Es zeichnet die Entwicklung der Anwaltschaft in der DDR, ihre Rekrutierung und Ausbildung, ihre politische Instrumentalisierung, ihre Grenzen und Freiräume, ihr Agieren innerhalb und außerhalb des Polizei- und Justizapparats nach.

Booß betreibt keine Schwarz-Weiß-Malerei, scheut aber auch vor klaren Festlegungen und Verurteilungen nicht zurück, wo sie erforderlich sind. Das Gesamtbild der Anwaltschaft in der DDR fällt düster aus. Die Zahl der Anwälte sank kontinuierlich von ca. 2.800 auf ca. 600 zum Ende der DDR. Dafür gab es drei Gründe:

1. Entnazifizierung, 2. Flucht, 3. Bildung von Anwaltskollegien.

Einzelanwälte duldete die DDR nur noch, wo sie sie brauchte. Im internationalen Rechtsverkehr, beim Häftlingsfreikauf und bei der

Überwachung ihrer Mandanten.

Die Stasi observierte die Anwälte genau. Wirkliche Unabhängigkeit gab es bei den „Tschekisten in der Anwaltsrobe“ am Ende fast nicht mehr. Und trotzdem sind etwa

Robert Havemann, Wolf Biermann und Rudolf Bahro

lange Zeit richtig verteidigt worden. Der Schauspieler Armin Müller-Stahl sagt über seinen Anwalt:

„Da sitzt der Rechtsanwalt, … mein vermeintlicher Freund, spricht Recht und tat Unrecht. Alles, aber auch alles hatte er der Stasi mitgeteilt, was ihr nicht hätte mitgeteilt werden dürfen.“

Unbotmäßige Kollegen wie der Altkommunist Götz Berger wurden aus der Anwaltschaft ausgeschlossen. „Das Gros der Anwälte bejahte das System und unterstützte den Staat demnach. Der Staat brauchte sie, gerade im Verkehr mit dem Ausland und als rechtliche Fassade. Diese an sich starke Position führte .. nur zu zaghaften Forderungen nach mehr Unabhängigkeit. Das Gängelband des Staates war akzeptiert und wurde sogar ‚in Selbstverwaltung‘ gegen unliebsame Kollegen selbst angelegt.“

 

1856: 68er: das Thema Sexualität spielte keine Rolle.

Freitag, Januar 26th, 2018

Wenn jemand wie Alexander Dobrindt (CSU) über die 68er spricht, stellen wir fest, dass er davon keine Ahnung hat. Das ist bei dem Soziologen Heinz Bude (geb. 1954) ganz anders. In seinem Buch „Adorno für Ruinenkinder“ (2018) arbeitet er einige wesentliche Aspekte der Studentenbewegung heraus. In einem Interview mit Mariam Lau (der Tochter von Bahman Nirumand) gibt er darüber Auskunft (Die Zeit 25.1.18).

Bude stellt zunächst ab auf die von den wichtigen Köpfen der 68er (Rudi Dutschke u.a.) herangezogene Literatur. Da sind drei Autoren wichtig:

Georg Lukács (1883-1971) mit

„Geschichte und Klassenbewusstsein“ (1923);

Walter Benjamin (1892-1940) mit

„Das Kunstwerk im Zeitalter seiner Reproduzierbarkeit“ (1936) und „Über den Begriff der Geschichte“ (1940)

und Theodor W. Adorno (1903-1969), der im Buchtitel auftaucht.

Bude: „Ich habe gelernt, eine Generation zu verstehen, die 1968 auf der Suche nach jemandem war, der sie auf ihrem Weg aus der Hölle begleiten könnte.“ „Die sexuelle Liberalisierung hat viel früher angefangen, mit Hildegard Knef, mit der Zeitschrift ‚Constanze‘ und mit der Kunstflugpilotin Beate Uhse, mit dem, jedenfalls dem Jahrgang nach, Flakhelfer Oswalt Kolle.“

Mit seinen Protagonisten geht Heinz Bude zu Recht keineswegs unkritisch um. „68 war insgesamt eine ziemlich ernste und trostlose Angelegenheit. Denken Sie nur an die diversen Parteiaufbauprojekte mit maoistischen, sowjetischen und trotzkistischen Varianten in den folgenden siebziger Jahren. Da wurde viel Lebensenergie vergeudet.“

Der Geist eines liberalen Antikommunismus (mit dem ich, W.S. stets verbunden war und bin) hatte 1968 keine große Chance. Dafür standen die nach 1945 hauptsächlich an der FU Berlin lehrenden Ernst Fraenkel (1898-1975) und Richard Löwenthal (1908-1991), einer der zentralen Theoretiker der SPD.

Was die Gegner der 68er hauptsächlich stört, ist die Tatsache, „dass Bindungen und Verpflichtungen nicht mehr einfach als gegeben hingenommen werden, sondern mit Mühen und Anstrengungen hergestellt und aufrechterhalten werden müssen.“

Bude sagt den 68ern heute, wo sie zwischen 70 und 80 Jahren alt sind: „Ihr habt einen unglaublichen  Versuch der Befreiung gewagt. Da habt ihr revolutionäre Arroganz mit rebellischem Elan vermischt. Das ist euer Erbe, und es ist nicht abzusehen, dass so etwas so bald noch mal geschieht. … Jetzt dürft ihr gehen und eure Kinder … was anderes machen lassen.“

Gut!