Der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags hat seine Entscheidung darüber vertagt, ob Pablo Picassos „Madame Soler“ (1903) als Raubkunst-Fall vor die Limbach-Kommission gelangt. Gemalt hatte es Picasso während seiner blauen Periode. Erworben hatte es der in Berlin lebende jüdische Bankier Paul von Mendelssohn-Bartholdy. Nach Hitlers Machtergreifung 1933 hatte er es an den Kunsthändler Justin Thannhauser verkauft, der es 1964 an den Freistaat Bayern abgab. Sein Wert wird auf 100 Millionen Euro geschätzt.
Mendelssohns Erben hatten sich direkt an den Bayerischen Landtag gewandt. Einer von ihnen, der Historiker Julius H. Schoeps, hatte im letzten Jahr ein 200 Seiten starkes Buch mit dem Titel „Umgang des Freistaates Bayern mit einem spektakulären NS-Raubkunstfall“ veröffentlicht. Darin kritisiert Schoeps das in der Tat befremdliche Blockieren Bayerns. Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) hat sich dafür ausgesprochen, „endlich den Weg dafür freizumachen, dass die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen einer Anrufung der Beratenden Kommission zustimmen. Das ist nun wirklich überfällig.“ Dagegen verlangt Bayern vom Bund „eine verlässliche gesetzliche Grundlage“. Picassos „Madame Soler“ wird im Picasso-Jahr 2023 nicht gezeigt (Catrin LOrch, SZ 25.5.23).