5208: Weiter: Skandal um NS-Raubkunst

Die bayerischen Staatsgemäldesammlungen besitzen hunderte von Kunstwerken, die ihren jüdischen Eigentümern gestohlen oder abgepresst wurden. Das ist seit langem bekannt. 1999 hat Deutschland die „Washingtoner Prinzipien“ unterzeichnet, nach denen es alle Anstrengungen unternehmen muss, die rechtmäßigen Eigentümer zu ermitteln und ihnen die Kunstwerke zurückzugeben. Geschehen ist fast nichts. In den vergangenen 27 Jahren sind 24 Kunstwerke zurückgegeben worden. Diese „Bunkermentalität“ ist nicht verständlich. Denn die NS-Raubkunst ist nicht rechtmäßig bei den bayerischen Staatsgemäldesammlungen. Den meisten Wählern ist das egal. Die Antragsteller warten immer noch. Oder sind schon tot. Ein Skandal. Ihnen begenete man stets mit Arroganz. Moralisch verwerflich. Eine Schande. Deutschland hat sich nie zu einem Raubkunstgesetz durchringen können (Jörg Häntzschel, SZ 22./23.2.25).

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