Nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts in einem Eilverfahren darf die Berliner Polizei von Klimademonstranten, die sich auf der Straße festgeklebt haben, vorerst keine Gebühren mehr für deren Ablösung verlangen. Dafür gebe es keine gesetzliche Grundlage. Das Geld muss alsbald zurückgezahlt werden (SZ 27.9.23).