Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bestätigt, wonach der Bund sein Klimaschutzprogramm von 2023 nachbessern muss. Bisher sei es nicht ausreichend eingestuft. Damit hat sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit ihrer Klage durchgesetzt. Bei den Treibhausemissionen verbleibe eine Lücke von mindestens 200 Millionen Tonnen CO2 (SZ 30.1.26).