4795: Schwierige Wahlrechtsreform

Der Bundestag ist aufgebläht. Er hat derzeit 709 Mitglieder. 2013 hatte er noch 631. Das kommt von den Überhang- und Ausgleichsmandaten. Er muss also verkleinert werden. Im Gegensatz zu allen Vorgängern hat die Ampel das versucht. Sie will den Bundestag auf 630 Mandate begrenzen. U.a. durch die Abschaffung der „Grundmandatsklausel“. Ihretwegen ist die Linke noch im Bundestag; denn das 5-Prozent-Ziel hat sie 2021 mit 4,9 verpasst. Dafür drei Direktmandate gewonnen. Auch die CSU mit 5.2 Prozent bundesweit steht schlecht da. Sie haben das Bundesverfassungsgericht angerufen. Wie auch die CDU, bei der es um ihre gewonnenen Direktmandate geht.

Das Sitzverhältnis im Bundestag soll sich künftig nur noch nach den Zweitstimmen richten. Nach Meinung einiger Juristen hat die Ampel damit das Verhältniswahlrecht vollendet. Bisher sprach man vom Verhältniswahlrecht mit personalen Elementen. „Es könnte also sein, dass die Reform schlicht ein demokratischer Fakt ist, den auch Karlsruhe akzeptiert.“ Andere Juristen verlangen die Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde. Weil damit 2,27 Millionen Wählerstimmen nicht im Bundestag abgebildet sind. Es kann auch groteske und unbeabsichtigte Folgen geben: Wenn bei der Landtagswahl in Sachsen SPD, Grüne, FDP und Linke unter fünf Prozent bleiben. könnte die AfD die absolute Mehrheit gewinnen (Wolfgang Janisch, SZ 23.4.24).