An bayerischen Schulen, Hochschulen und Behörden ist das Gendern verboten. Das hat das bayerische Kabinett beschlossen. Damit wurde die allgemeine Geschäftsordnung geändert. Schreibweisen mit Wortbinnenzeichen wie Gender-Gap, Genderstern, Doppelpunkt oder Mediopunkt sind damit verboten (SZ 20.3.24).