3153: Frauenquote in Unternehmensvorständen

Die Arbeitsgruppe der Großen Koalition zum Gesetzentwurf für mehr Frauen in Chefposten (FüPoG2) hat sich auf einen Acht-Punkte-Plan geeinigt. Danach müssen Vorstände in börsennotierten und paritätisch bestimmten Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern mindestens eine Frau bestellen. Bestehende Vorstände erhalten Bestandsschutz. Vorstände, Aufsichtsräte und die beiden darunterliegenden Führungsebenen dürfen grundsätzlich nicht mehr ohne Begründung mit einem Geschlecht besetzt werden. Unternehmen des Bundes müssen im Aufsichtsrat mindestens 30 Prozent des anderen Geschlechts besetzen. Vorstände mit mehr als zwei Mitgliedern müssen eine Frau bestellen. In wichtigen Vorständen (u.a. Bundesagentur für Arbeit) wird eine Mindestbeteiligung von einem Mann und einer Frau eingeführt.

Die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer sagte dazu: „Ich bin davon überzeugt, dass Unternehmen von stärker durchmischten Führungsteams profitieren werden.“ Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken erwartet, „dass das Gesetz jetzt ohne weiteren Zeitverzug ins Parlament eingebracht, beraten und verabschiedet werden kann.“ Das Arbeitsgruppenmitglied Prof. Dr. Jutta Allmendinger: „Es geht uns auch um mehr Diversität in Leitungsgremien, egal in welchen Sektoren. Die Geschlechterfrage ist da nur eine wichtig Dimension.“

Von den drei Kandidaten für den CDU-Parteivorsitz lehnt Friedrich Merz eine Quote bisher ab. Armin Laschet und Norbert Röttgen sind offen dafür (Cerstin Gammelin, SZ 23.11.20).

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