2681: Verminderung der Zahl der Bundestagsabgeordneten

Der Bundestag hat eine Normgröße von 598 Abgeordneten. Derzeit sind es 709, und nach der nächsten Wahl könnten es mehr als 800 sein.  Das wären schlechte Verhältnisse. Also muss die Zahl begrenzt werden. Aber CDU/CSU und SPD erfüllen ihre Pflichten nicht. Die SPD konnte sich sogar innerhalb der eigenen Fraktion nicht auf eine Position einigen.

Anscheinend will die Regierungskoalition an den Überhang- und Ausgleichsmandaten festhalten. Dadurch werden die immer schlechteren Wahlergebnisse wenigstens etwas übertüncht. In einem Parlament mit 800 Abgeordneten reichen 15 Prozent der Stimmen für 120 Sitze, in einem Parlament mit 598 Abgeordneten brauchte man dafür 20 Prozent. 2018 hatten Union und SPD in einem ziemlichen Hauruck-Verfahren und ohne ausreichende Begründung die Obergrenze für die Parteienfinanzierung von 165 auf 190 Millionen angehoben. Die Opposition (Grüne, FDP, Linke) hat längst einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Außerdem klagt sie vor dem Bundesverfassungsgericht.

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) mahnt in immer kürzeren Abständen eine Verkleinerung des Bundestags an. Jetzt pocht Schäuble sogar auf eine Verständigung noch in diesem Monat. Im Dezember hatte die Bundestagsverwaltung ein Verfahren zum Bau von Bürocontainern beantragt, um im Notfall auch mehr als 800 Abgeordnete samt ihrer Mitarbeiter unterbringen zu können. Das konnte man durchaus als Warnung an die Parlamentarier verstehen (Robert Rossmann, SZ 14.1.20).

Leave a Reply

You must be logged in to post a comment.