2542: Renate Künast (Grüne) muss sich als „Drecks Fotze“ bezeichnen lassen.

Nach Auffassung der 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin (Holger Thiel, Sonja Hurek, Katharina Saar) muss sich die Grünen-Politikerin Renate Künast als „Stück Scheisse“, als „Geisteskranke“ oder als „Drecksschwein“ beschimpfen lassen. Erst „Drecks Fotze“ sei „haarscharf an der Grenze des Hinnehmbaren“. Erlaubt sei sie trotzdem.

Auch wenn wir das Gut der Meinungsäußerungsfreiheit für sehr, sehr wertvoll halten, haben wir für diese Entscheidung kein Verständnis. Es handelt sich anscheinend um ein Lehrstück dafür, wie die sehr liberale Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit ins Groteske überdehnt wird (Wolfgang Janisch, SZ 21./22.9.19).

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