Die umstrittene Herabsetzung des Rentenalters am Obersten Gericht Polens von 70 auf 65 Jahre ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) illegal. „Die streitigen Maßnahmen verstoßen gegen die Grundsätze der Unabsetzbarkeit der Richter und der richterlichen Unabhängigkeit.“ (SZ 25.6.19)
Mit der Absetzung von Richtern hatte das Kaczynski-Regime in Polen seine Macht stärken wollen.