In einem Rechtsgutachten, das die AfD selbst in Auftrag gegeben hat, kommt der als konservativ geltende Freiburger Staatsrechts-Emeritus Dietrich Murswiek zu dem Ergebnis, dass Auftreten und Handeln der AfD in vielen Fällen Anlass dazu geben, dass die Partei vom Verfassungsschutz beobachtet werden muss. Das will die Partei, die mittlerweile in allen 16 Landesparlamenten und im Bundestag vertreten ist, gerade vermeiden. Durch das Gutachten könnten Wähler und Basis der AfD abgeschreckt werden.
Die AfD hat deswegen eine Kommission eingesetzt, die erreichen soll, dass das Verhalten der Partei „verfassungskonform“ ist. Geleitet wird sie vom Vizechef der Bundestagsfraktion, Roland Hartwig, der früher Justitiar eines großen Chemie-Konzerns war. Auf den letzten vier Seiten des Murswiek-Gutachtens stehen „Handlungsempfehlungen zur Vermeidung einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz“. Danach sind zu vermeiden pauschale Diffamierungen und Herabwürdigungen von Ausländern/Immigranten/Flüchtlingen/Muslimen. Reizwörter wie „Umvolkung“, „Überfremdung“, „Volkstod“ oder „Umerziehung“ kommen nicht mehr in Frage. Auch pauschale Negativurteile sind nicht erlaubt, die zum Ausdruck kommen in Begriffen wie „Altparteien“, „politische Klasse“ oder „Lügenpresse“.
Ein AfD-Vorstandsmitglied sagte schon dazu: „Wenn man das Papier ernst nimmt, können wir gar nichts mehr machen.“ Und in einem „Stuttgarter Aufruf“ haben mehrere hundert Mitglieder des rechten Flügels geschrieben: „Wir widersetzen uns allen Denk- und Sprechverboten.“ (Sebastian Pittelkow/Katja Riedel/Jens Schneider, SZ 3./4.11.18)