Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht, dass die Zahl der Organspender in Deutschland sinkt. Tatsächlich können durch Organspenden Menschenleben gerettet werden. Jährlich warten rund tausend Menschen vergeblich auf ein Spenderorgan. Da sieht der Minister ein Gesetz vor, das besagt: Wer nicht zu Lebzeiten einer Organentnahme ausdrücklich widerspricht, der wird als Verstorbener automatisch zum Organspender (Widerspruchslösung). Politisch ist es aber falsch, diejenigen Menschen gesetzlich unter Druck zu setzen, die ihre körperliche Integrität im Sterben und im Tod gewahrt wissen wollen. Mit dem Tod wird ein Körper nicht zum Ersatzteillager. Zur Menschenwürde gehört, dass der lebendige Mensch die Integrität seines Leibes auch über den Tod hinaus als selbstverständlich voraussetzen darf.
„Zur Entscheidungsfreiheit, die das Grundgesetz schützt, gehört auch die Freiheit eines Menschen, sich mit seinem Tod nicht zu einem vom Gesetzgeber vorgegebenen Zeitpunkt befassen zu müssen.“
In der deutschen Transplantationsmedizin gibt es die Konkurrenz von Ärzten und Kliniken. Die Zahl erfolgreicher Operationen entscheidet über das Überleben, das Renommee und den Gewinn. Da ist es vorstellbar, dass manchmal über Organentnahme und Organtransplatation nicht allein edle humanitäre Gesichtspunkte entscheiden. In mehreren europäischen Ländern ist die Widerspruchslösung schon Gesetz. Wer im Urlaub in Österreich oder Italien einen tödlichen Unfall erleidet, wird gegebenenfalls automatisch zu einem Organspender. Das sollte man wissen. Aber das Leben und Sterben ist kein Geschäft, das im Umlaufverfahren erledigt werden kann (Heribert Prantl, SZ 4.9.18).