5601: Gericht in Hamm stützt das Abtreibungsrecht.

Ein Chefarzt aus Lippstadt, Joachim Volz, hat vor dem Gericht in Hamm einen Teilerfolg erzielt. Er hatte ursprünglich in einem evangelischen Krankenhaus auf Wunsch der Frauen Abtreibungen vorgenommen. Dabei wurden stets die Gesundheit der Frauen und die Lebensfähigkeit des Ungeborenen berücksichtigt. Dann fusionierten das evangelische und katholische Klinikum. Und die Katholiken untersagten Volz die Abtreibungen. Für sie Sünde. Das Gericht in Hamm hat nun festgestellt, dass Volz zumindest in seiner Privatpraxis Abtreibungen vornehmen darf. Dadurch wird das Abtreibungsrecht von Frauen gestützt und die Einsprüche von bigotten Pfaffen untersagt (Michaela Schwinn, SZ 6.2.26).

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