Ukrainer, die seit dem 1. Apeil 2025 nach Deutschland kommen, erhalten kein Bürgergeld mehr. Sondern n ur noch Asylbewerberleistungen. „Sie werden danit den Menschen gleichgestellt, die aus anderen Ländern und aus anderen Grünen als Geflüchtete zu uns kommen“, so das Arebeitsministerium. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beträgt der Satz für Alleinstehende 441 Euro im Monat, beim Bürgergeld 563 Euro (SZ 20.11.25).