Denn wer für das Trainieren einer KI die Werke anderer ohne deren Genehmigung benutzt, begeht einen Diebstahl Das hat das Landgericht München nach einer Klage der Gema entschieden (SZ 12.11.25).
Denn wer für das Trainieren einer KI die Werke anderer ohne deren Genehmigung benutzt, begeht einen Diebstahl Das hat das Landgericht München nach einer Klage der Gema entschieden (SZ 12.11.25).