Eine vermutlich rechtsextreme Frau aus Bayern ist mit ihrer Klage gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor dem Bundesverwaltungsgericht gelandet. Sie hatte keinen Rundfukbeitrag mehr bezahlt, weil die „linksgrünen Rundfunkanstalten“ weder vielfältig noch ausgewogen seien, sondern als „Erfüllungsgehilfen der vorherrschenden staatlichen Meinungsmacht“ agierten. Tatsächlich trifft das nicht zu, aber Journalisten sind stark abhängig vom Urteil von Kollegen. Das Bundesverwaltungsgericht stellte fest, dass nur dann, wenn das „Gesamtprogrammangebot“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Anforderungen „über einen längeren Zeitraum gröblich“ verfehe, es gerechtfertigt sein könne, den Rundfunkbeitrag nicht zu entrichten. Tatsächlich ist das Gesamtangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks riesig. Man sollte, um ein begründetes Urteil zu fällen, auf das in letzter Zeit schnell geschrumpfte Programmangebot in den USA schauen (Aurelie von Blazekovic, SZ 17.20.25).