4920: Das Bundesverfassungsgericht genehmigt Verkleinerung des Bundestags.

Der Ampel aus SPD, Grünen und FDP ist es gelungen, ein Gesetz zur Wahlrechtsänderung (mit dem Ziel der Verkleinerung des Bundestags) vorzulegen, das vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsmäßig erklärt worden ist. Ein Erfolg, den es so vorher noch nicht gegeben hatte. Die Zahl der Abgeordneten wird auf 630 beschränkt. Heute haben wir 733 Abgeordnete. Künftig fallen Überhang- und Ausgleichsmandate weg. Die Zahl der Abgeordneten für die einzelnen Parteien bemisst sich nach der

Zahl der Zweitstimmen

(überwiegend war das ja bisher auch schon so). Es hatte eine Aufblähung des Bundestags bis auf 800 oder gar 900 gedroht. Das widerspricht dem Sinn eines Parlaments.

Das Bundesverfassungsgerichts hat aber ebenso unmissverständlich klargemacht, dass die Streichung der

Grundmandatsklausel,

verfassungswidrig ist, wonach eine Partei auch dann in den Bundestag einzieht, wenn sie keine fünf Prozent der Stimmen (5-Prozent-Klausel) erhalten hat, aber drei Direktmandate, wie die Linke 2021. Davon betroffen fühlt sich auch die CSU. Auch wenn sie sich damit ein überproportional großes Gewicht im Bund sichert. Damit will das Bundesverfassungsgericht kleine Parteien schützen. Zu Recht und zum Wohl der Demokratie.

Wahlrecht ist Machtrecht. Es entscheidet über die Verteilung der Macht in der Politik. Vielleicht könnte die 5-Prozent-Klausel  auch zu einer 4-Prozent-Klausel umgewandelt werden. Denn jede Sperrklausel hat demokratische Kosten, weil sie Wählerstimmen im Nirgendwo verschwinden lässt. Den Wählerinnen und Wählern sollte demonstriert werden, dass ihre Stimme zählt (Wolfgang Janisch, SZ 31.7.24).

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