4701: „Rasse“ bleibt wohl im Grundgesetz.

Die Bundesregierung scheint das Vorhaben, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu entfernen, aufgegeben zu haben. In Artikel 3 heißt es bisher:

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Katrin Helling-Plahr: „Eine Änderung der Verfassung braucht nicht nur eine qualifizierte Mehrheit im Bundestag, sondern sollte auch gesellschaftlich breit getragen sein.“ Deshalb könne es richtig sein, bei der bisherigen Formulierung zu bleiben.

Das Diskriminierungsverbot war entstanden vor dem Hintergruznd des Nationalsozialismus und sollte gerade rassistische Diskriminierung verhindern. Kritiker bemängeln, dass die Verfassung mit der bisherigen Formulierung auch die Vorstellung transportiere, dass es tatsächlich menschliche Rassen gebe. Das Saarland, Brandenburg und Thüringen haben den Begriff „Rasse“ bereits aus der Landesverfassung gestrichen (SZ 10.11.2.24).

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