1. Es mehren sich die Stimmen, die ein Verbot der AfD verlangen.
2. Das Verbotsverfahren gegen die NPD war 2003 und 2017 gescheitert.
3. U.a. war die NPD zu „winzig“. Das ist bei der AfD gerade nicht der Fall.
4. In Umfragen erzielt die AfD im Bund über 20, in Thüringen über 30 Prozent.
5. Das führt bei einigen zu der Frage, ob die AfD für ein Verbotsverfahren nicht zu groß ist.
6. Wehrhafte Demokratie besteht gerade darin, die Demokratie nicht ihren Feinden zu überlassen.
7. Mehrere Verfassungsrechtler halten sogar ein Verbotsverfahren gegen einzelne AfD-Landesverbände für möglich.
8. Die Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt gelten beim Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“.
9. Das Hauptproblem der AfD besteht in der „Menschenwürde“, die unserer Verfassung nach unabhängig von Herkunft, Rasse, Lebensalter oder Geschlecht gilt. Die AfD will eine „ethnisch homogene Gesellschaft“.
10. Antisemitismus und Rassismus sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
11. Die AfD will die „Vertreibung“ von Deutschen mit Migrationshintergrund.
12. Das steht eher nicht im Parteiprogramm, sondern auf anderen Kanälen.
13. Der AfD müsste eine geschlossen verfassungswidrige Ideologie nachgewiesen werden.
14. Der Beweis dafür kann Jahre dauern.
15. Vor den drei Landtagswahlen im Herbst 2024 und der Bundestagswahl im Herbst 2025 wird das kaum möglich sein.
16. Ein Verbotsantrag würde die AfD radikalisieren und ihre Opferrolle verstärken (Wolfgang Janisch, SZ 14./15.1.24).