Die erst 2021 ins Amt gekommene EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus ist zurückgetreten. Auch von dem Amt des Präses der westfälischen Landeskirche. Sie sei mit Gott und sich im Reinen, hat sie gesagt. Ihr wird vorgeworfen, die Kirche Ende der neunziger Jahre nicht unverzüglich über Mißbrauchsversuche eines Kirchenmitarbeiters informiert zu haben, der ihr persönlich gut bekannt war. Sie ist Patentante von dessen Kind.
Dabei hatte Frau Kurschus 2021 angekündigt, dass sie die Aufklärung über sexuellen Missbrauch in der Kirche zur Chefinnensache machen wollte. Am 24. Januar 2024 soll die erste umfassende und unabhängige Studie dazu erscheinen.
Der Fall Kurschus ist nicht das Gleiche wie der Fall Woelki. Es geht weder um systematische Vertuschung noch um persönliche Schuld. Dass Kurschus die Kirche nicht früher informiert hat, begründet sie mit Persönlichkeitsrechten. Sehr unklar. Sie sei, so Kurschus, über die Homosexualität und eheliche Untreue des Bekannten informiert gewesen. In einem Dienstverhältnis standen die beiden nicht zueinander. Inzwischen ermittelt auch die Siegener Staatsanwaltschaft. Zeugenvernehmungen stehen noch aus (Michael Schlegel, SZ 21.11.23).
Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, bedauerte den Rücktritt von Annette Kurschus. Ein so besonnener Kommentator wie Johan Schloeman (SZ 21.11.23) schreibt: „Weil sie die Eigendynamik ihrer eigenen Rolle spürte, hat sich Kurschus für schnelle Schadensbegrenzung entschieden. Das ist traurig, aber richtig.“
Ich bin mir da nicht ganz so sicher.