Unter dem Einfluss der Kirchen war es viele Jahrhunderte bei uns nicht erlaubt, freiwillig aus dem Leben zu scheiden. Ein von Gott geschenktes Leben dürfe nicht einfach weggeworfen werden. Diese Position hat das Bundesverfassungsgericht vor drei Jahren korrigiert. Seither hat jeder das Recht auf Sterben und auf Hilfe beim Sterben. Nur ein Gesetz gibt es noch nicht. Dafür liegen jetzt zwei Entwürfe vor. Einer, der liberalere, unter der Ägide von Renate Künast (Grüne) und Katrin Helling-Plahr (FDP). Der andere unter der Führung von Lars Castelucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU). Beide sind von tiefem Ernst und gutem Willen getragen. Die Abstimmung ist nur dem Gewissen der Abgeordneten unterworfen. Grundsätzlich sollten Suizide ja verhindert werden. Hier gibt es eine Schutzpflicht des Staates. Die Älteren etwa müssen vor dem Eindruck geschützt werden, sie fielen der Gesellschaft nur zur Last. Es kommt auf eine fundierte Beratung an. Die Prävention gilt nicht nur für Alte und Kranke, sondern sollte schon bei Kindern beginnen. „Wie man mit schwierigen Lebensphasen umgeht, wie man seinem Leben Sinn gibt, das lernt man am besten schon als junger Mensch.“ (Christina Bernst, SZ 4.7.23)