Georg Prinz von Preußen hat in der „Welt“ den Verzicht der Hohenzollern auf Entschädigung erklärt. Sie war nach dem Entschädigungs- und Ausgkeichsgesetz von 1994 im Jahr 2015 beantragt worden. Die Objekte befinden sich bei der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und beim Deutschen Historischen Museum in Berlin. Verhandlungspartner der Hohenzollern waren das Land Brandenburg, der Bund und das Land Berlin. Anhängig sind noch Klagen der Hohenzollern beim Verwaltungsgericht Potsdam. Die Verzichtserklärung ist nur sinnvoll bei Rücknahme dieser Klagen.
Objekte der potentiellen Entschädigung sind Gemälde, Aquarelle, Zeichnungen, Möbel, Teppiche, Bibliotheksbestände, Kronen und Reichsschwerter. Die Enteigung hatte stattgefunden von 1945 bis 1949 nach Besatzungsrecht. Grundsätzlich steht es einer Entschädigung entgegen, wenn unter den Antragsstellern oder dessen Erben jemand ist, welcher der nationalsozialistischen Herrschaft „erheblichen Vorschub“ geleistet hat. Das ist hier eindeutig Kronprinz Wilhelm von Preußen (1882-1951), der mit den Nazis sympathisierte und sie unterstützte. Das hatte das Haus Hohenzollern bisher stets anerkannt. Wahrscheinlich gelingt es unter der Verzichtserklärung der Hohenzollern das juristische und das historische Urteil zu entkoppeln. Die Verzichtserklärung der Hohenzollern hat den Weg frei gemacht für den Abschluss der außergerichtlichen Verhandlungen (Lothar Müller, SZ 9.3.23).
W.S.: Dieses Vorgehen der Hohenzollern ist ausdrücklich zu begrüßen.