Es ist nur zu verständlich, dass nach der desaströsen Documenta 11 aus dem Jahr 2022, die unter ihrer inkompetenten Führung gelitten hatte, Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) ein Rechtsgutachten über Kunstfreiheit bei dem Berliner Verfassungsrechtler Christoph Möllers besteltt hat. Der argumentiert auf 50 Seiten entschieden:
Auch antisemitische und rassistische Kunstwerke sind von der Meinungs- und Kunstfreiheit geschützt. Wobei die Antisemitismus-Frage die heikelste kulturpolitische Frage darstellt. Auch wegen des BDS-Beschlusses des Deutschen Bundestags von 2019. Die Frage ist, wer kann in der Kulturbranche Meinungs- und Kunstfreiheit für sich beanspruchen und mit welchen Konsequenzen. Es ist nun einmal so, dass derjenige, der in einem freien Land leben will, auch Dinge ertragen muss, die ihm nicht gefallen.
Trotzdem ist nicht alles erlaubt: Die Grenze verläuft da, wo die Rechte anderer verletzt werden. Also etwa bei Beleidigung, V0lksverhetzung und Aufrufen zur Gewalt. Und – natürlich – bei der Leugung des Holocausts. Der Staat darf aber weder zensieren noch vorab kontrollieren. Die Documenta-Leitung hätte sich dennoch früher und deutlicher von den antisemitischen Werken distanzieren müssen. „Der Staat hat die öffentliche Einrichtung und deren Verfahren so auszugestalten, dass Kunstfreiheit in ihnen real ermöglicht wird.“
Und kulturelle Programme müssen nicht ausgewogen sein. Die künstlerisch Verantwortlichen wählen aus und stellen ein. Sie haben das Recht und sogar die Pflicht, Stellung zu nehmen, sich gegebenenfalls zu distanzieren und Kritik zu üben. Christoph Möllers sieht ein „Nebeneinander von staatlichem Sollen und staatlichem Nicht-Dürfen“. (Jörg Häntzschel, SZ 30.1.23)