4133: Mehr Schutz für Whistleblower

Mit einem „Hinweisgeberschutzgesetz“ will der Bundestag Menschen schützen, die Massenmedien Hinweise auf Fehlverhalten, Skandale und Rechtsbrüche geben. Sie sollen dann nicht mehr von Abmahnungen und Kündigungen bedroht sein. Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sollen künftig verpflichtet werden, interne Meldestellen einzurichten, an die sich Hinweisgeber vertraulich oder sogar anonym wenden können. Alternativ dazu soll im Bundesjustizministerium eine externe Meldestelle eingerichtet werden. Auch die Bundesländer können Meldestellen einrichten.

Wenn sich eine Meldestelle nach drei Monaten nicht bei dem Hinweisgeber meldet, soll es diesem offenstehen, sich sanktionsfrei an die Medien direkt zu wenden. Damit soll – relativ spät – eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 umgesetzt werden. Transparency International geht der Gesetzentwürf nicht weit genug. “ Wir wollen, dass verfassungsfeindliche Tendenzen bei Beamten nicht erst herauskommen, wenn ein Umsturz mit Waffen geplant ist. Hinweisgeber können uns nun dabei helfen, dies rechtzeitig zu erkennen.“ Edward Snowdon und Julian Assange wären durch das Gesetz immer noch nicht geschützt. „Besonders in diesem für Gesetzesverstöße anfälligen Bereich wäre eine die Interessen aller Seiten berücksichtigende Lösung nötig und möglich gewesen.“ (Ronen Steinke, SZ 15.12.22)

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