Der 1878 geborene erfolgreiche jüdische Textilfabrikant Robert Graetz war auch Kunstsammler. 1919 bezog er eine Villa in Berlin-Grunewald. Dort befand sich seine etwa 250 Kunstwerke umfassende Sammlung. Sie enthielt Werke von Otto Dix, Max Pechstein, Paula Modersohn-Becker, Karl Schmidt-Rottluff u.a. Eines war das Porträt von Alfred Kerr, dem berühmten Kunstkritiker, 1907 von Lovis Corinth gemalt. 1933 musste Familie Kerr aus Deutschland fliehen. Darüber hat Judith Kerr das Buch „Als Hitler das rosa Kaninchen stahl“ geschrieben.
Robert Graetz konnte sein Villa 1935 nicht mehr halten. Er baute sie in ein Mehrfamilienhaus um. Viele seiner Kunstwerke gab er an eine Berliner Spedition, um sie bei der geplanten Ausreise mitzunehmen. Wahrscheinlich zählte auch das Kerr-Porträt von Corinth dazu. Graetz wurde 1942 kurz vor seiner geplanten Flucht deportiert und ermordet. Seine Bekannte Gertrud Kahle wurde nach der Beschlagnahme sämtlichen Vermögens ebenfalls nach Theresienstadt gebracht. Sie überlebte, beging aber 1945 in Berlin Selbstmord. Die Kinder von Robert Graetz machten nach 1945 Schadensersatz für die vom Deutschen Reich entzogenen Kunstwerke geltend. Die Behörden verlangten Dokumente, Beweise, Unterlagen. Aber wie wollen sie die von jemand vorlegen, von dem nicht einmal das Todesdatum bekannt ist? Die Wiedergutmachungsbehörde wies den Anspruch auf Rückgabe 1954 zurück.
Am 5. Februar 1956 veröffentlichte der Theaterkritiker Friedrich Luft in der „Welt“ den Beitrag „Ein Bild will nach Berlin. Das Kerr-Porträt von Lovis Corinth wird angeboten.“ Das Bild wurde von den Erben Gertrud Kahles auf den Markt gebracht und kurz darauf vom Schiller-Theater für 10.500 Mark erworben. Robert Graetz Erben machten geltend, dass unklar sei, wie es in den Besitz der Erben Kahles gekommen sei. Am Ende erhielten die Erben Graetz‘ 28,5 Prozent des Kaufpreises von den Erben Kahles, also 3.000 Mark. Auf Grund einer Übertragung vom Schiller-Theater auf das Berliner Stadtmuseum ist das Bild seit 1974 in dessen Besitz.
Die Erben von Robert Graetz verlangten nun von der
„Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischen Besitz“
die Empfehlung der Rückgabe des Gemäldes. Die Erben Kahles hatten in den fünfziger Jahren behauptet, dass Graetz das Bild Gertrud Kahle geschenkt habe. Das Bild soll von der Spedition beim Frachtkontor Fritz Kahle eingelagert worden sein, dem geschiedenen Mann von Gertrud Kahle. Dieser habe es für seine Kinder unterschlagen. Über den Wahrheitsgehalt der Aussagen wissen wir nichts. Die Erben von Robert Graetz konnten der Kommission keine Unterlagen vorlegen, die die Einlieferung des Gemäldes und des anderen Besitzes zu einer Einlagerung beweist. Deswegen hat die Kommission entschieden, für das „Porträt Alfred Kerr“ keine Rückgabeempfehlung an die Graetz-Erben auszusprechen.
Für Eigentumswechsel in jenem Zeitraum müssen nicht die Erben beweisen, dass das Kunstwerk verfolgungsbedingt entzogen wurde – das Museum muss beweisen, dass das Kunstwerk ohne Verfolgungsdruck zu einem angemessenen Preis veräußert wurde (Beweislastumkehr). Und vor allem, dass der Veräußerer frei über den Kaufpreis verfügen konnte. Es steht die Vermutung im Raum, dass der Vergleich auf Grundlage der falschen Annahme einer Schenkung von Graetz an Kahle geschlossen wurde. Der Kommisionsvorsitzende, der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, hatte die Entscheidung in einem Aufsatz gerechtfertigt. Dabei hatte er auch auf die bis heute mangelhafte Verfahrensordnung der Kommission verwiesen. „Die aktuellen Ereignisse zeigen, dass der zukünftige Umgang mit Raubkunst im Koalitionsvertrag Niederschlag finden muss.“ (Julien Reitzenstein, Welt 31.7.21)