2021 wird ein Superwahljahr. Eine Bundestagswahl (26.9.) und sechs Landtagswahlen finden statt (vorausgesetzt, dass in Thüringen der Landtag, wie verabredet, sich selbst auflöst):
14.3. Baden-Württemberg,
14.3. Rheinland-Pfalz,
25.4. Thüringen,
6.6. Sachsen-Anhalt,
26.9. Berlin,
26.9. Mecklenburg-Vorpommern.
Durch die Landtagswahlen werden die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat nicht mehr unbedingt bestimmt. Seit wir dort lagerübergreifende bzw. Dreier – oder Vierer-Koalitionen haben. Dennoch haben die Landtagswahlen natürlich auch Einfluss auf den Bund. Das hat uns die Pandemie gerade gezeigt. Die Union wird ihren Kanzlerkandidaten kaum vor dem 14.3.benennen, um zu vermeiden, dass ein „Verlierer“ Kandidat ist. Die beiden Märzwahlen könnten als reine Briefwahlen ablaufen. Briefwahlen würden in jedem Fall die Fehlermarge bei den Prognosen von Infratest dimap oder der Forschungsgruppe Wahlen erhöhen, die der Fernsehzuschauer gewöhnlich um 18 Uhr erhält. Sie beruhen auf Befragungen am Ausgang des Wahllokals am Wahltag (Detlef Esslinger, SZ 2./3.1.21).
Kommentar W.S.: Das einzige Ergebnis, das auf jeden Fall vermieden werden muss, ist ein Linksbündnis (Grüne/Linke/SPD) im Bund. Weil durch die Beteiligung der Linken eine solide Außen- und Sicherheitspolitik unmöglich gemacht würde. Auch der Mützenich-Flügel in der SPD ist unzuverlässig. Das geht angesichts der chinesischen Machtpolitik und der russischen Aggression auf keinen Fall.