Der AfD sind zwei Strafbescheide der Bundestagsverwaltung zugestellt worden. Sie umfassen mit mehr als 500.000 Euro mehr als dreimal so viel, wie die AfD 2016 und 2017 an illegalen Spenden angenommen haben soll. Einen Kongress der AfD gemeinsam mit der FPÖ 2016 hatte die schweizerische Werbeagentur Goal AG bezahlt. Die Wahlkampfspenden waren in 18 Tranchen 2017 auf das Konto des Kreisverbands von
Alice Weidel
einbezahlt worden. Weidels Anwalt bezeichnete den Strafbescheid hinsichtlich der Weidel-Spende als „unfair“. Gezahlt hatte „vordergründig“ eine Zürcher Pharmafirma. Spenden aus einem Nicht-EU-Land sind verboten (Sebastian Pittelkow, Katja Riedel, Ralf Wiegand, SZ 20.11.20).