3037: Vorgehen gegen Abmahner

Die große Koalition geht gegen Abmahner vor. Wenn sie künftig Verstöße gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten monieren, dürfen sie keine Gebühren mehr erheben. Das steht nun im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Der CDU-Rechtspolitiker Jan-Marco Luczak sagte: „Es gibt regelrechte Anmahnvereine, die das Internet nach kleinsten Verstößen durchsuchen und die Erstattung der Abmahnkosten zum Geschäftsmodell gemacht haben. … Einem solchen Abmahnmissbrauch schieben wir jetzt einen Riegel vor.“ Den Vereinen gehe es nicht um fairen Wettbewerb, sondern um die eigenen finanziellen Interessen (teilweise auch der darauf spezialisierten Anwaltskanzleien). (enn., FAZ 12.9.20)

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