3023: Heribert Schwan muss Maike Kohl Auskunft erteilen.

Helmut Kohls ehemaliger Ghostwriter, Heribert Schwan, muss dessen Witwe, Maike Kohl, sagen, welche Inhalte er aus den langen Gesprächen mit dem Altkanzler noch in seinem Besitz hat. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Für Frau Kohl ist das Urteil die Voraussetzung, um im nächsten Schritt die Herausgabe von Tonbändern u.a. erstreiten zu können.

Kohl hatte Schwan als Ghostwriter vorgesehen. An mehr als 100 Tagen trafen sich die beiden Männer und führten lange Gespräche. So kamen auf mehr als 200 Tonbändern 630 Stunden Gespräche zusammen. Schwan hatte die Tonbänder mit nach Hause genommen und zusätzlich noch schriftliche Unterlagen erhalten. Dann überwarfen die beiden sich. 2010 erhielt Helmut Kohl sämtliche Unterlagen und davon angefertigte Kopien zurück.

2014 gab Heribert Schwan in einer Fernsehsendung an, dass er noch Kopien habe, die „in deutschen Landen und auch im Ausland“ verstreut seien. Der BGH urteilte, dass Helmut Kohl „Herr über seine Erinnerungen“ sei. Schwan habe ihn „vorsätzlich in die Irre geführt“ und „schuldhaft“ falsche Erklärungen abgegeben (dpa/epd, SZ 4.9.20).

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