5071: Thomas Brussig erhält eine Nachvergütung von 7,3 Millionen Euro.

Das Landgericht Hamburg hat dem Schriftsteller Thomas Brussig 7,3 Millionen Euro für sein Libretto von Udo Lindenbergs Musical „Hinterm Horizont“ zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil der Veranstalter „Stage Entertainment“ Einspruch eingelegt hat. Uraufgeführt wurde das Musical 2011 in Berlin. Brussig war ein Honorar von 100.000 Euro und – im Fall von Gewinnen – eine Erfolgsbeteiligung von 0,5 Prozent zugesichert worden. Die Erfolgsbeteiligung floss nicht, und der Autor ging 2014 vor Gericht. Das Urteil erfolgte also nach zehn Jahren.

Es gründet sich auf den Bestsellerparagrafen des Urheberrechts. Für eine faire Nachvergütung wird die Beteiligungsrate angepasst. Sie bemisst sich nach den Empfehlungen der „Regelsammlung Bühne“. Die auf 4,5 Prozent erhöhte Erfolgsbeteiligung ergibt fünf Millionen Euro. Für das Verfahren von rund zehn Jahren kommen 2,3 Millionen hinzu. „Stage Entertainment“ hatte geltend gemacht, wegen hoher Mieten, Gehälter und anderer Produktionskosten keine Gewinne gemacht zu haben. Hier war das Gericht der Meinung, dass ein derartiges Risiko nicht vom Autor getragen werden müsse, sondern vom Unternehmen. Maßgeblich seien die Roheinnahmen aus Ticketverkäufen und dem Merchandising. Thomas Brussig gilt dem Gericht als alleiniger Schöpfer des Musicals, auch wenn er Anregungen und Hinweise des Veranstalters übernommen hatte. Mit einem endgültigen Urteil wird in drei bis fünf Jahren gerechnet (Lara Marmsoler, SZ 15.11.24).

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