Eine Gruppe von 113 Bundestagsabgeordneten um den CDU-Mann Marco Wanderwitz hat beim Bundestagspräsidium beantragt, die AfD verbieten zu lassen. Die Antragsteller stammen aus verschiedenen Fraktionen. Damit wird nach Artikel 21 des Grundgesetzes beantragt zu überprüfen, ob die AfD verfassungswirdrig ist. Dazu müsste nachgewiesen werden, dass die AfD aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall (SZ 14.11.24).
Man mag den Antrag sympathisch finden. Die Wahrscheinlichkeit, dass ihm stattgegeben wird, ist leider gering.