Die Bundesrepublik Deutschland ist eine liberale und rechtsstaatliche Demokratie. Da gilt die Meinungsäußerungsfreiheit nach Artikel 5 GG für alle. Auch für Kommunisten und Nazis. Also auch für Björn Höcke. Seine Partei, die AfD, ist in Thüringen als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft, aber nicht verboten und darf bei Wahlen antreten. Dann darf eine Veranstaltung der AfD nicht so einfach aus „Sicherheitsgründen“ abgesagt werden. Verantwortlich dafür waren gewalttätige Gegendemonstranten. Wir sind hier ja nicht in Russland oder der DDR. Genau so, wie es unrechtmäßig war, dass Robert Habeck (Grüne) nicht an einem Fähranleger anlegen durfte, darf prinzipiell Björn Höcke nicht daran gehindert werden, Wahlkampf zu machen. Kapiert? (Katharina Riehl, SZ 22.8.24)