Schwarzfahren kann in Deutschland teuer werden. Bis hin zu einer Gefängnisstrafe. Nun haben zwei Expertinnen Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) in einem offenen Brief aufgefordert, auf Strafen beim Schwarzfahren zu verzichten, Nicole Bögelein und Luise Klaus. 120 andere Experten haben mit unterschrieben. Danach sollte Schwarzfahren in Zukunft weder als Straftat noch als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Rechtliche Grundlage für die Bestrafung ist der Paragraf 265 a StGB. Er stammt aus dem Jahr 1935.
Betroffen sind von dem Paragraphen Menschen, die in Armut oder prekären Lebensverhältnissen leben. Viele davon sind arbeitslos, drogenabhängig oder haben keine Wohnung. Ihr Verhalten beruht nicht auf krimineller Energie, sondern auf Zahlungsunfähigkeit. Weil sie schon die angedrohten Bußgelder (in der Regel 60 Euro) nicht bezahlen können, droht Gefängnis. Buschmann wollte, dass Paragraph 265 a keine Straftat mehr sein soll, sondern nur noch eine Ordnungswidrigkeit. Das geht Bögelein und Klaus nicht weit genug. Sie fordern die Abschaffung des Paragraphen. Es gibt eine „Initiative Freiheitsfonds“, die bereits 1058 Menschen aus der Ersatzfreiheitsstrafe freigekauft hat. In Köln, Halle und Bremerhaven werden Schwarzfahrer nicht mehr verfolgt (Nanja Boenisch, taz 7.8.24).