4894: Bayerische Wolfsverordnung kommt auf den Prüfstand.

Der bayerische Verfassungsgerichtshof (VGH) überprüft die bayerische Wolfsverordnung. Sie stammt aus dem Jahr 2023 und besagt, dass Wölfe dann geschossen werden dürfen, wenn  sie Nutztiere gerissen haben. Ministerpräsident Markus Söder (CSU): „Ein Riss genügt.“ Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte erst kürzlich das grundsätzliche Jagdverbot von Wölfen bestätigt. Auch das von Fischottern. Das ist europaweit bindend. Das freut den Bund Naturschutz (BN).

Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hat dekretiert, „dass der Wolf reguliert werden muss“, damit er nicht die Freilandtierhaltung und die Kulturlandschaft gefährdet. Die Landwirte sind grundsätzlich gegen die Rückkehr der Wölfe. Übrigens: Bisher wurde noch kein Wolf auf Grundlage der Wolfsverordnung zum Abschuss freigegeben (Christian Sebald, SZ 12.7.24).

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