4763: Julian Assange wird vorerst nicht an die USA ausgeliefert.

Der Londoner High Court hat entschieden, dass der Wikileaks-Gründer Julian Assange vorerst nicht an die USA ausgeliefert wird. Assange kann weiterhin gegen eine Auslieferung juristisch vorgehen. Wegen der Veröffentlichung von Geheimdokumenten droht Assange in den USA die Todesstrafe. Der High Court verlangt, dass sich Assange auf den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung stützen darf, der Meinungs- und Pressefreiheit garantiert. Vom High Court werden von den USA „verlässliche Zusicherungen“ gefordert. Assange wird die Erlaubnis erteilt, gegen eine Auslieferung in Berufung zu gehen. Seine Unterstützer geben an, Assange drohten in den USA bis zu 175 Jahre Haft (SZ 27.3.24).