4704: Schächten bleibt verboten.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Grundsatzurteil festgelegt, dass Staaten jüdischen und islamischen Religionsgemeinschaften das Schächten verbieten dürfen. Das ist das betäubungslose Töten von Schlachttieren durch Ausbluten. Es wies damit Sammelklagen von Juden und Muslimen aus Belgien zurück. Diese hatten sich gegen das Verbot gewandt, weil es gegen die Religionsfreiheit verstoße. Das Gericht war der Meinung, dass die Einschränkung der Religionsfreiheit wegen des Leidens der Tiere vertretbar sei (SZ 14.2.24).