Künftig sollen sich Patientinnen und Patienten telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen können. Das war schon einmal während der Corona-Pandemie eingeführt worden. Der gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken will darüber am 7. Dezember entscheiden. Geplant ist ein sogenanntes „rückwirkendes Inkrafttreten“ (SZ 30.11.23).