Per Normenkontrollverfahren will die Unionsfraktion im Bundestag vom Bundesverfassungsgericht klären lassen, dass das neue Wahlrecht der Ampelkoalition verfassungswidrig ist. Zugleich stellen CDU und CSU einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten der Wahlrechtsreform. Der Bundestag soll von 736 auf 630 Abgeordnete dauerhaft reduziert werden. Durch Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate und der Grundmandatsklausel, nach der Parteien, die zwar die 5-Prozent-Hürde nicht geschafft haben, aber 3 Direktmandate gewonnen, doch als Fraktion im Bundestag vertreten sind. Wie jetzt die Linke. Besonders prekär ist die Wahlrechtsänderung in Bayern, wo die CSU bei der letzten Wahl 46 der 47 Direktmandate gewonnen hatte (RRO, SZ 29.3.23).