4080: Selbstbedienungsanstalt öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Die üppigen Gehälter von Intendanten, Direktoren und Geschäftsleitungen bei ARD und ZDF sind bekannt. Dazu kommt bei manchen Sendern noch die Einbeziehung in ein Bonussystem, auch dann, wenn dafür gar nichts geleistet wird. Aber das ist noch nicht alles (Aurelie von Blazecovic, SZ 27.10.22)

Das Politikmagazin „Kontraste“ brachte ans Licht, dass die juristische Direktorin des RBB, Susann Lange, ein Grundgehalt von 195.000 Euro brutto plus eine „variable Vergütung“ von 8,33 Prozent erhält. Zudem steht Frau Lange ein „Ruhegeld“ zu. Ein „Ruhegeld“ ist eine Zahlung, die nach der Amtszeit fließt, auch wenn ein Mitarbeiter noch nicht im Rentenalter ist. In Langes Fall ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Daraufhin wurde sie vom RBB freigestellt. Dem RBB-Programmdirektor steht von seinem ersten Diensttag an ein „Ruhegeld“ von 8.000 Euro monatlich und lebenslang zu. Seit 2003 sind solche Ruhegelder Bestandteil von Verträgen der RBB-Geschäftsleitung gewesen. Im Todesfall werden Ehepartner, Waisen und Halbwaisen mit Sterbegeldern bedacht. Ehepartner mit 60 Prozent des Ruhegeldes, Waisen mit 20 und Halbwaisen mit 12 Prozent.

Auch in anderem Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt dieses „Ruhegelder“.

Laura Hertreiter (SZ 27.10.22) schreibt dazu: „Wo Gremien, Politik, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, Rechnungshöfe von der Selbstbedienung im großen Stil nichts bemerkt haben wollen, muss Geld in obszönem Überfluss da sein.“ “ Es gibt bei der ARD – um diese Feststellung kommt der größte Fan nicht herum – nicht nur Einspartotential, es gibt eine Einsparpflicht. Nur: Wo ist jemand in der ARD, der die Sache anpackt?“

Dazu fehlt es wohl auch an Anstand.

Das hat den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland in eine gefährliche Krise gebracht. Ob sie überhaupt zu bewältigen ist, steht dahin. Zugleich wird dadurch unsere Demokratie gefährdet. Es ist Wasser auf die Mühlen von „Querdenkern“, „Reichsbürgern“ und Rechtsextremisten.