4045: Berliner Wahl wohl ungültig

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hält nach einer vorläufigen Einschätzung die Wiederholung der Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin für erforderlich. Zahlreiche Pannen und organisatorische Probleme hätten dazu geführt, dass die Wahl vor einem Jahr wohl ungültig war. Das erklärte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting bei einer mündlichen Verhandlung. Die schweren Wahlfehler seien mandatsrelevant gewesen. Sie hätten Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Parlaments und die Verteilung der Mandate gehabt (SZ 29.9.22).