4044: Übernahme von ARD-Bildmaterial durch BILD-TV rechtswidrig

Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass die Übernahme von ARD-Bildmaterial durch BILD-TV am Abend der Bundestagswahl am 26.9.2021 urheberrechtswidrig war. Es bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Berlin vom Dezember 2021. Sowohl die Übernahme der Wahlprognosen als auch der Hochrechnungen war rechtswidrig. Beide Live-Übernahmen im privaten Fernsehen des Springer Konzerns seien ohne jede Absprache mit der ARD erfolgt.

Das Haus Springer prüft die Einlegung von Rechtsmitteln. Weiter heißt es: Mit der Entscheidung leiste das Gericht gerade angesichts der aktuellen Debatte über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine „unangemessene Schützenhilfe für einen dominierenden exklusiven Erstzugriff“ der beitragsfinanzierten Sender auf Politik und Politiker, insbesondere an Wahlabenden (AVOB, SZ 21.9.22).