Die Gesundheitsminister des Bundes und der Länder haben beschlossen, dass sich Corona-Infizierte ab 1. Mai 2022 nicht mehr isolieren müssen. Dafür gibt es nur eine dringende Empfehlung. Kontakte sollten gemieden werden. Für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen soll die Absonderung weiter vom Amt angeordnet werden und erst nach fünf Tagen nach einem negativen Schnell- oder PCR-Test enden. Kontaktpersonen wird ebenfalls empfohlen, fünf Tage in Quarantäne zu gehen. Dadurch sollen u.a. massenhafte Personalausfälle bei hohen Infektionszahlen vermieden werden. Bisher dauerten die Absonderungen in der Regel zehn Tage.
Die Befürworter einer allgemeinen Impfpflicht haben im Bundestag keine Mehrheit. Deswegen machen sie einen Kompromissvorschlag. Die Gruppe um Bundeskanzler Scholz (SPD) und Gesundheitsminister Lauterbach (SPD), die bisher 237 Unterstützer hat, geht auf die CDU und CSU zu, die nur nach der Einrichtung eines Impfregisters einer Impfpflicht zustimmen wollen. Im Blick ist auch die kleinere Gruppe der Befürworter einer Impfpflicht ab 50 Jahren. Ab 3. Oktober 2022 soll eine Impfpflicht zunächst nur für Personen ab 50 Jahren gelten. Personen über 18 Jahren, die nicht geimpft sind, sollen einen Nachweis erbringen können, dass sie eine Beratung wahrgenommen haben (Nico Fried, SZ 5.4.22).