3703: 30 Jahre Stasi-Unterlagen-Gesetz

Vor dreißig Jahren trat das Stasi-Unterlagen-Gesetz in Kraft. „Jeder Einzelne hat das Recht, vom Bundesarchiv Auskunft darüber zu verlangen, ob in den erschlossenen Unterlagen Informationen zu seiner Person enthalten sind. Ist das der Fall, hat der Einzelne das Recht auf Auskunft, Einsicht in Unterlagen und Herausgabe von Unterlagen nach Maßgabe dieses Gesetzes.“ Das hatten die DDR-Bürger erreicht, die nicht wollten, dass die vom „Ministerium für Staassicherheit“ (MfS) gesammelten Informationen, einfach verschwanden. Zum ersten Mal in der Geschichte wurde das Geheimwissen einer Diktatur der demokratischen Öffentlichkeit übergeben.

Dabei kamen Details aus dem persönlichsten Umfeld der Bespitzelten ans Tageslicht. Spitzel kamen aus der nächsten Umgebung, waren Freunde, Familienmitglieder, Ehepartner. Diffizil gestaltete sich die Frage nach dem Schutz der Persönlichkeitsrechte anderer Betroffener oder Dritter. Die Namen von hauptamtlichen oder „inoffiziellen Mitarbeitern“ (IM) blieben jedoch ungeschwärzt. Das Recht, Klarnamen der IM zu erfahren, ist gegeben. Auch öffentliche Einrichtungen dürfen nachfragen.

1990 bestand die Stasi aus 91.000 hauptamtlichen Mitarbeitern und mehr als 170.000 „inoffiziellen“. Sie hatten Akten über sechs Millionen Menschen angelegt.

Insbesondere durch den Sturm auf die Zentrale des MfS in Berlin-Lichtenberg am 15. Januar 1990 konnten die Akten im Wesentlichen erhalten werden. Vieles, was von der Stasi bereits zerschnipselt war, wurde wieder zusammengesetzt. Es war ein großer Sieg der friedlichen Revolution. Man konnte sehen, was die Stasi wusste und wer daran beteiligt gewesen war und wer nicht. 2021 wurden die Akten ins Bundesarchiv übertragen. Die Auskunftsrechte bestehen weiter (Robert Probst, SZ 28.12.21).