3663: Lebenslänglich für IS-Mörder

Das OLG Frankfurt einen 29-jährigen IS-Anhänger zu lebenslanger Haft verurteilt. Es sprach ihn des Völkermords und eines Kriegsverbrechens mit Todesfolge sowie der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Er hatte die Tochter einer jesidischen Sklavin 2015 in Falludscha (Irak) dadurch bestraft, dass er sie bei etwa 45 Grad Celsius in praller Sonne eine Stunde lang ans Fenster band. Als er sie losband, war sie bereits nicht mehr ansprechbar und starb kurz darauf. Der Verurteilte muss der Mutter der Getöteten Schadensersatz in Höhe von 500.000 Euro zahlen. Was der mittellose Mann wohl kaum kann.

Die Mutter der Getöteten war nach dem Tod ihres Kinds weiterverkauft worden, hatte die IS-Schreckensherrschaft aber überlebt und war in Frankfurt als Kronzeugin aufgetreten. Die Ehefrau des Verurteilten war bereits im Oktober zu zehn Jahren Haft wegen Beihilfe durch Unterlassen verurteilt worden. Kurz nach dem Urteilsspruch sackte der Angeklagte im Gerichtssaal zusammen. 2018 war er nach Griechenland gegangen, das ihn an Deutschland auslieferte (Annette Ramelsberger, SZ 1.12.21).