3662: Kohl-Witwe verliert vor Gericht.

Eine Helmut Kohl einst zugesprochene Entschädigung von einer Million Euro fällt nicht an die Witwe. Ein solcher Anspruch sei grundsätzlich nicht vererbbar, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH). Er bestätigte damit ein Urteil des OLG Köln von 2018. Maike Kohl-Richter bleibt jetzt nur noch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Für den Band

„Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“

sollten laut Antrag der Autor

Heribert Schwan

und sein Verlag zahlen. Das brauchen sie jetzt nicht. Das Buch kann erscheinen. Darin die vielen Invektiven Helmut Kohls. U.a. bezogen auf Heiner Geisler. Heribert Schwan war ursprünglich als Autor für Kohls Memoiren vorgesehen, bis er sich mit Helmut Kohl zerstritt. Eine zweite Entscheidung, die 116 derzeit verbotene Textpassagen betrifft, hob der BGH teilweise auf. Einen Teil der Zitate erklärten die Richter für zulässig. Andere müssten nochmals geprüft werden. Beide Urteile ergingen als Teilurteile, weil der ebenfalls beklagte Co-Autor

Tilman Jens

inzwischen gestorben ist. Der Rechtsstreit mit seinen Erben ist unterbrochen (SZ 30.11.21).