3555: Werbung ist nur Werbung, wenn sie bezahlt wird.

Zum Urteil des Bundesgerichtshofs über Influencing schreibt Wolfgang Janisch (SZ 10.9.21):

„Der Bundesgerichtshof lässt den Influencerinnen, die im privaten Plauderton Mode und Make-up empfehlen, einen großen Freiraum. Sie dürfen herzeigen, was sie toll finden, sie dürfen Markennamen nennen, ohne einen dicken ‚Vorsicht Werbung‘-Balken einzublenden – solange sie nicht dafür bezahlt werden. Damit werden etwa Cathy Hummels und Leonie Hanne, die beim BGH ihr Konzept verteidigt haben, leben können.

Influencermarketing soll vor allem jene erreichen, die nicht mehr fernsehen oder in Zeitschriften blättern. Es ist richtig, dass der BGH hier für eine großzügige Linie eintritt. Mindestens ebenso wichtig ist aber, dass er ein paar Grenzen eingezogen hat. Wer sich dafür bezahlen lässt, Produkte anzupreisen, der muss dies auch mitteilen. Bezahlte Werbung ist eben bezahlte Werbung.“